Diese Szene war Ausdruck völliger Verachtung: Vor knapp zwei Jahren ist ein schwer verletzter Radfahrer in Wulfen-Barkenberg an Armen und Füßen gepackt und wie ein Sack in einen Straßengraben geworfen worden. Das hässliche Ende einer brutalen Bestrafungsaktion. Jetzt müssen zwei 39 und 25 Jahre alte Brüder, die damals mit dabei waren, ins Gefängnis.
Die Richter am Essener Landgericht haben gegen den Älteren sechseinhalb Jahre Haft verhängt. Der Jüngere, der bis zum Ende auf eine Bewährungsstrafe gehofft hatte, wurde zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch eine zuletzt noch zugesagte Schmerzensgeldzahlung von 3.000 Euro hatte den Gang ins Gefängnis nicht mehr verhindern können.
„Ich bin ausgerastet“
Auslöser der brutalen Wildwest-Aktion war eine Frau, die zur Tatzeit mal wieder mit dem 39-Jährigen zusammen war. Das spätere Opfer war ihr Ex-Freund. Es hatte wohl auch früher schon Reibereien gegeben, doch an jenem 26. März 2022 ist die Situation schließlich völlig eskaliert. „Ich bin ausgerastet“, hatte der 39-Jährige im Prozess gesagt.
Der Ex-Freund seiner Partnerin war damals mit dem Fahrrad unterwegs, der 39-Jährige saß im Auto und versuchte, ihn zu rammen. Was schließlich auch gelang. Der Radfahrer schleuderte über die Motorhaube und landete auf dem Bürgersteig.
Zehn gegen eins
Die alarmierte Polizei hatte den Vorfall damals sogar aufgenommen. Doch die Wut des Angeklagten war noch nicht verraucht. Kaum waren die Beamten wieder weg, alarmierte er Freunde und Familie. Diesmal kamen die Täter mit zwei Autos von zwei Seiten. Im Prozess war von insgesamt zehn Personen die Rede, die sich den Radfahrer vornahmen.
Laut Urteil wurde mit einem Teleskopschlagstock auf ihn eingeprügelt. Außerdem wurde ihm ein Elektroschocker gegen den Oberkörper und in die Genitalien gedrückt. Dann wurde der vermeintliche Nebenbuhler in den Straßengraben geworfen.
Weiterer Bruder unter Verdacht
Mit der Verurteilung der beiden Angeklagten ist der Fall für die Justiz allerdings noch nicht abgeschlossen. Gegen einen weiteren Bruder soll ebenfalls Anklage erhoben werden. Dass er auch dabei gewesen sein soll, war im Prozess durch Zufall bekannt geworden. Ein Zeuge hatte den Namen bei seiner Vernehmung erwähnt. Der neu Beschuldigte war damals sogar auf den Zuschauerplätzen. Nachdem plötzlich sein Name gefallen war, hatte er den Gerichtssaal allerdings verlassen.
Die Urteile lauten auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und auf gefährliche Körperverletzung. Ursprünglich hatte auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags im Raum gestanden. Dafür sahen die Richter allerdings keine rechtliche Grundlage.
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