Die Teilnehmer der Reiterhof-Chatgruppe waren geschockt. Ein Mitglied ihrer Stallgemeinschaft hatte eine Whatsapp-Rund-Nachricht an sie alle geschickt - mit einem verstörenden Inhalt: ein Nacktbild vom Genitalbereich seiner Tochter mit gespreizten Beinen, darunter der Text „So sieht Mausi aus, rrrrhh..“. Eine Aktion mit Folgen.
Denn der Absender, ein 61-jähriger Dorstener, bekam Besuch von der Kriminalpolizei. Er musste eine Nacht in Haft verbringen, währenddessen wurden sein Smartphone und sein Computer nach möglichen weiteren solcher Dateien durchsucht: absolute Fehlanzeige.
Eine Anzeige gab es dennoch - und am Mittwoch (21.2.) einen Strafprozess vor dem Dorstener Schöffengericht, wo sich der baldige Frührentner unter anderem wegen der Herstellung und Verbreitung einer kinderpornografischen Datei verantworten musste.
„Das war alles sehr dumm von mir“, sagte der Dorstener, der mit seiner jetzigen Ehefrau vier heranwachsende Kinder hat. Nach seinen Angaben war die Nachricht ein Versehen: Er habe mit dem Foto seine Frau - die damals zur Entbindung des jüngsten Sprösslings im Dorstener Krankenhaus lag - darauf aufmerksam machen wollen, dass die Tochter im Genitalbereich einen Ausschlag habe: „Ich wollte anschließend von ihr nur wissen, ob wir noch irgendwo eine Salbe dafür zu Hause haben“, sagt er: „Es war Wochenende, ich war allein und wusste nicht, was ich sonst hätte machen sollen.“
Irrtümlich habe er dann das Foto in die falsche Gruppe geschickt. „Warum sollte er ein Nacktfoto von der Tochter gleich an so viele Leute weiterleiten, die er alle kennt?“, argumentierte sein Verteidiger. Der Staatsanwalt und das Schöffengericht glaubten dem Beschuldigten.
Allerdings: Allein schon ein solches Nacktfoto eines Kindes zu besitzen und weiterzuverbreiten erfüllt (noch) den Tatbestand der Kinderpornographie und wird mit einer Mindeststrafe von einem Jahr belegt: „minderschwere Fälle“ - wie bei einigen anderen strafrechtlichen Vorwürfen - gibt es dabei nicht.
Heftige Ohrfeige
Dass es schließlich sogar ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung wurden, war der Tatsache geschuldet, dass der bislang nicht vorbestrafte Dorstener sich körperlich an einer weiteren Tochter vergriff: Weil sie im Kinderzimmer ausrastete und die Tür ihres neuen Kleiderschranks aus den Angeln riss, gab der Vater der Kleinen eine heftige Ohrfeige. Noch am Tag darauf im Kindergarten war sein Handabdruck im Gesicht der Fünfjährigen zu sehen.
„Das war im Affekt, ich habe mich sofort danach bei ihr dafür entschuldigt“, erklärte der 61-Jährige. Ein Kind zu schlagen, „das geht gar nicht“, so der Staatsanwalt, „schäbig“ nannte auch Richterin Lisa Hinkers in der Urteilsbegründung das Verhalten des Mannes.