Wie sollen sich in Dorsten die Natur und die Landschaft in den nächsten Jahrzehnten entwickeln und wie sollen sie geschützt werden? Das soll künftig ein Instrument vorgeben, das fast das gesamte Dorstener Stadtgebiet sowie den südwestlichen Teil von Marl abdecken wird.
Die Aufstellung des Landschaftsplans „Dorsten-Marl“, für den die Kreisverwaltung als Untere Naturschutzbehörde zuständig ist, beschloss nämlich unlängst der Umweltausschuss des Kreises Recklinghausen. Wenn erwartungsgemäß der Kreistag auf seiner Sitzung grünes Licht, kann er somit nunmehr inhaltlich erarbeitet werden.
Er ist der letzte von insgesamt neun solcher Pläne für das Kreisgebiet, der noch umgesetzt werden muss. Zwei von ihnen betreffen bereits Dorsten: der Landschaftsplan Lippe, der die kompletten Lippeauen beinhaltet, und der Landschaftsplan Haltern, der die Hohe Mark und damit auch den östlichen (Wald-)Bereich von Lembeck umfasst.
Im Gegensatz zu Bebauungsplänen regelt ein Landschaftsplan, wie die freie Landschaft in Dorsten künftig aussehen soll und erstreckt sich somit auf die sogenannten „baulichen Außenbereiche“. Es könne aber auch um den Innenbereich gehen, „dann nämlich, wenn hier eine Flächenausweisung naturschutzfachlich geboten ist“, so der Kreis.
Allerdings müsse es in dem Fall eine unmittelbare Verbindung zur freien Landschaft geben. Deswegen soll in Abstimmung mit der Stadt Dorsten noch eine genaue Abgrenzung des Landschaftsplans zum baulichen Innenbereich erfolgen. Überhaupt stehen noch keinerlei ihnaltlichen Details des Landschaftsplanes und zu möglichen neuen festen Regeln fest, da das Verfahren noch ganz am Anfang steht.

Die Ziele der Landes-Raumordnungsplanungen, die bestehenden Bauleitpläne und städtischen Satzungen sowie die Festsetzungen der Fach- und Naturschutzbehörden werden weiterhin die Vorgaben und Grundlagen bilden. Klar ist somit natürlich, dass bestehende Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler und so weiter mit aufgenommen werden.
Allerdings soll es dabei zum Teil Änderungen und Vereinheitlichungen geben. Laut Angaben des Kreises gibt es in dem Dorsten-Marl-Bereich beispielsweise elf Naturschutz-Verordnungen des Landes, „die von den üblichen Maßgaben der Kreis-Landschaftspläne abweichen“.
Öffentlichkeit wird beteiligt
„Wenn der Plan aufgestellt ist, gibt es auch eine Bürgerbeteiligung und Offenlage für die Träger öffentlicher Belange“, so Kreis-Pressesprecherin Lena Heimers. Zudem würden die politischen Gremien und der Naturschutzbeirat in das Verfahren, das bis zur endgültigen Verabschiedung wohl ein paar Jahre dauern dürfte, eingebunden.