Für die Polizeibeamten geriet das Trio, das da am 23. Mai des letzten Jahres aus einem Waldstück am Hammer Weg kommend an ihren beiden Streifenwagen entlang marschierte, schnell unter Tatverdacht für den Überfall, zu dem sie gerufen worden waren. Denn zeitlich und örtlich „passte es“, sagte eine Polizistin im Gerichtssaal aus. Und dann ergriffen plötzlich zwei der Verdächtigen auch noch die Flucht, als sie von den Ordnungshütern angesprochen wurden.
Allein übrig in der Dunkelheit blieb an dem Abend ein 27-jähriger Dorstener, der in der Nachbarschaft des damaligen Tatorts wohnt. Er hatte damals 2,5 Promille intus, als er auf der Wache seine Alkoholprobe abgab. Seit Mittwoch (15.3.) muss sich der Lagerist vor dem Dorstener Schöffengericht für das damalige Geschehen verantworten, das sich an einer städtischen Obdachlosen-Notunterkunft am Hammer Weg ereignete - eine Straße am Kanal, in der die Polizei übrigens derzeit häufiger tätig werden muss.
Laut Anklage soll der Dorstener mit seinen Mittätern versucht haben, in eine Wohnung einzudringen, die von zwei Männer bewohnt wurde. Gegen 19.50 Uhr hätten sie versucht, die aus Holz und Kunststoff bestehende Eingangstür mit einem Ast einzuschlagen. Als dies nicht gelang, sollen sie das mit einem Brett gesicherte Fenster so bearbeitet haben, dass das Holzstück in den Innenraum geschleudert wurde. Als die beiden Geschädigten die Täter erblickten, warf der Angeklagte einen Zigarettenstummel in die Wohnung, trug der Staatsanwalt vor.
Anschließend seien die Tatverdächtigen in eine Nachbarwohnung eingedrungen, wo sie die Glasscheibe der Eingangstür eingeschlagen hätten, um dann die Wohnung zu durchwühlen und das Ladekabel eines Smartphones zu entwenden.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe strikt von sich. „Ich bin nur mit den beiden anderen im Wald spazierengegangen“, sagte er aus. „Sonst weiß ich von nichts.“
Allerdings: An der Zigarettenkippe, den die Polizei in der Tatort-Wohnung sicherstellte, wurden seine DNA-Spuren entdeckt. „Den Stummel hat vielleicht jemand anderes von draußen mit reingetragen“, so der 27-Jährige.
Wichtige Zeugen fehlten
Die Namen seiner damaligen „Mit-Spaziergänger“ wollte er im Gerichtssaal zunächst nicht nennen - einen gab er aber schließlich doch preis. Dieser Mann soll nun zum nächsten Termin geladen werden. Dann sollen auch die anderen Polizisten aussagen. Und die jeweiligen Opfer vorgeführt werden - denn alle drei Geschädigten zogen es vor, nicht beim Gerichtstermin als Zeugen auszusagen. „Bis jetzt können wir uns deshalb noch keinen Reim auf die Sache machen“, so Richterin Lisa Hinkers.
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