Blutverschmiert schleppt sich eine Frau aus einem Mehrfamilienhaus an der Talaue in Dorsten heraus. Die 42-Jährige ist mit Stichwunden übersät. Sie bricht vor den Augen ihrer Kinder zusammen. Kurz darauf fährt die Polizei vor. Noch vor Ort nehmen die Beamtinnen und Beamten einen 43-jährigen Mann fest. Er soll mit einem Messer auf seine Lebensgefährtin eingestochen haben.
Ereignet hat sich diese Tat bereits am 6. Mai. Der in Marl wohnhafte Mann mazedonischer Herkunft war an diesem Tag bei Familienangehörigen zu Gast, habe dort seine Lebensgefährtin besucht. In der Wohnung soll es dann zum Streit und zu der blutigen Messerattacke gekommen sein.
Opfer nicht mehr in Lebensgefahr
Weitere Details zum Täter und zum Tathergang nannte Staatsanwältin Sarah Erl auf Nachfrage dieser Redaktion nicht. Am Tag nach der Tat wurde noch erklärt, dass die attackierte Frau notoperiert worden sei und nicht mehr in Lebensgefahr schwebe.
Trotzdem sind nun weitere Einzelheiten durch eine Kleine Anfrage im nordrhein-westfälischen Landtag bekannt geworden. Gestellt worden ist diese von der AfD. Die Vertreterinnen und Vertreter der Partei fordern auffällig häufig Details zu Gewalttaten, an denen Menschen mit Migrationshintergrund beteiligt sind.
Aus den Antworten auf die Kleine Anfrage geht hervor, dass sich der Tatverdächtige derzeit seit dem 7. Mai in Untersuchungshaft befinde. Es werde gegen ihn wegen versuchten Mordes ermittelt. Zum Tathergang heißt es, dass der Mann auf seine Lebensgefährtin eingestochen hatte, als diese schlief. Dadurch sei sie aufgewacht, geflüchtet und draußen zusammengebrochen.
Täter ist vorbestraft
Der Mann soll allerdings schon vor der Messerattacke polizeibekannt gewesen sein. In der Antwort auf die Kleine Anfrage ist die Rede von Vorstrafen wegen „Straßenverkehrsdelikten und Verstoßes gegen das Waffengesetz“.
Das Papier beschreibt des Weiteren, dass das betroffene Mehrfamilienhaus an der Talaue bereits mehrfach Gegenstand polizeilicher Ermittlungen gewesen ist. In Summe seien dort seit 2015 insgesamt 17 Strafverfahren erfasst worden, „bei denen die Anschrift des Wohnhauses als Tatort erfasst ist“.
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