Es ging eigentlich zunächst nur um ein Motorrad, das nahe der Lade-Rampe einer Discounter-Filiale in Dorsten abgestellt war. Doch der Streit zwischen dem in der Nachbarschaft wohnenden Besitzer und dem Anlieferungsfahrer, der sich von dessen Zweirad beim Rangieren gestört fühlte, eskalierte - und endete schließlich mit einer Hammerattacke auf den Lkw-Fahrer.
„Ich war bewusstlos und bin dann mit einer blutenden Wunde vom Notarzt ins Krankenhaus gebracht worden“, sagte das Opfer - ein 34-jähriger Mann aus der Ukraine - vor dem Dorstener Schöffengericht aus. Noch heute leide er laut fachärztlichem Attest unter Schlafstörungen, Depressionen und anderen traumatischen Belastungsstörungen.
Am Mittwoch (12.2.) war ein weiterer Prozess gegen drei in Holsterhausen lebende Männer, die sich für die schlimme, im Anlieferungsbereich von Netto an der Borkener Straße begangene Tat vom 30. Juli 2023 verantworten sollten, anberaumt. Der Haupttäter allerdings fehlte - aus tragischem Grund: Er ist kürzlich an den Folgen einer schweren Erkrankung verstorben.

Sein Verteidiger hatte bereits zum Prozessauftakt erklärt, dass sein Mandant die Tat und damit den Hammerschlag auf den Kopf des Geschädigten habe gestehen wollen. Nun bleibt seine Tat juristisch ungesühnt. So ging es im Gerichtssaal nur noch um die Frage, inwieweit die beiden anderen Angeklagten an dem Angriff beteiligt waren.
Mindestens einer von ihnen soll das Opfer, das sich im Laderaum mit über dem Kopf verschränkten Händen zu schützen versucht hatte, im Laufe der Auseinandersetzung nämlich auch mit Fäusten geschlagen und zudem getreten haben.
Während der Sohn (25) des Verstorbenen keine Aussage machte und gegenüber der Polizei lediglich von einem „gegenseitigen Gerangel“ sprach, wies dessen gleichaltriger Kumpel jegliche Schuld von sich: Er habe vielmehr „schlichtend eingreifen“ wollen.
Allerdings: Die Marktleiterin der Filiale und auch ihr Stellvertreter hatten laut ihren Zeugenaussagen nicht nur die Hammer-Attacke des Vaters mit eigenen Augen gesehen - sondern auch, dass beide Angeklagten auf das Opfer einschlugen und eintraten. Weil: Der ukrainische Fahrer hatte ein Foto von ihnen und dem Zweirad gemacht und gedroht, er würde die Polizei über das verkehrswidrig geparkte Fahrzeug informieren.
Bewährungsstrafen
Am Ende verhängte das dreiköpfige Team um Strafrichterin Lisa Hinkers für beide Beschuldigten eine Bewährungsstrafe inklusive Geldbuße an den Kinderhospizdienst: Der Sohn des Verstorbenen bekam ein Jahr, sein Kumpel acht Monate.