Vor Gericht kennt sich der Angeklagte inzwischen bestens aus. Ein Jahr ist es her, dass er am Essener Landgericht zu drei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden ist – wegen schweren Kindesmissbrauchs. Seit Dienstag (3.9.) steht der 26-Jährige aus Dorsten-Hervest wieder vor Gericht. Es sind weitere Vorwürfe bekannt geworden.
Das erste Opfer war seine Stiefschwester. Diesmal geht es um die Tochter einer Nachbarin. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die anfangs Dreijährige zwischen Januar und Juli des vergangenen Jahres mindestens zweimal missbraucht hat. Die Vorwürfe wiegen so schwer, dass die Ermittler sogar von Vergewaltigung sprechen.
„Nein“ nicht akzeptiert
Laut Anklage hat der 26-Jährige auf das kleine Mädchen aufgepasst, wenn es alleine war. Er wohnte damals im selben Mehrfamilienhaus, die Übergriffe sollen sowohl in seiner Wohnung – wahrscheinlich im Schlafzimmer - als auch in der Wohnung der Eltern passiert sein. Das „Nein“ des Kindes soll er nicht akzeptiert haben. „Er machte weiter“, heißt es in der Anklage.
Zum Prozessauftakt hat sich der Dorstener nicht zu den Vorwürfen geäußert. Dabei soll es voraussichtlich auch bleiben. Dem Mädchen wird eine Aussage vor Gericht damit wohl nicht erspart bleiben. Die Richter hatten gehofft, dass sie auf eine Befragung verzichten können. Ohne Geständnis wird daran aber kein Weg vorbeigehen.
Therapie nicht begonnen
Im früheren Prozess hatte der Angeklagte erklärt, dass er bereits mit 17 gemerkt hat, dass er auf kleine Kinder steht. Als seine Mutter eine Pflegetochter aufnahm, ließ er jede Zurückhaltung fallen. Auch dieses Mädchen war anfangs erst vier Jahre alt. Es wurde von ihm in aufreizenden Posen fotografiert und ebenfalls missbraucht.
Die damals verhängte Gefängnisstrafe sitzt der Dorstener gerade ab. Im Falle einer erneuten Verurteilung wird es noch einmal einen Aufschlag geben. Er selbst hatte im früheren Prozess beteuert, dass er eine Therapie beginnen wolle. „Ich weiß, dass das falsch war“, so seine damaligen Worte. Passiert ist jedoch nichts. Die Richter hatten keine Therapiewilligkeit erkennen können.
Erneute Durchsuchung
Im neuen Prozess geht es auch um Kinderpornografie. Nur zwei Tage vor der letzten Verurteilung war die Hervester Wohnung des Angeklagten im September 2023 erneut durchsucht worden. Dabei sollen zahlreiche verbotene Bilder auf einem Handy gefunden worden sein. Die Mädchen, die dort zu sehen waren, waren zum Großteil ebenfalls im Vorschul- oder Grundschulalter.
Von dieser Durchsuchung hatten die Richter im damaligen Prozess offenbar nichts gewusst. Für das aktuelle Verfahren haben sie noch sieben Verhandlungstage vorgesehen. Mit einem Urteil ist im November zu rechnen.