Nach Streit im Partykeller Waffennarr sorgt in Dorsten für Polizei-Großeinsatz

Waffennarr kommt nach Polizei-Einsatz mit blauem Auge davon
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Es war eine Zusammenkunft im kleinen privaten Kreis, die kurz vor Heiligabend 2021 in einem Wohngebiet im Außenbereich von Wulfen stattgefunden hatte. Nachdem es unter den Teilnehmern zu einem Streit gekommen war, rief ein Gast (34) die Polizei an und plauderte aus, dass im Partykeller des Hausbesitzers die Wände voll mit Waffen hängen würden.

Was folgte, war ein spektakulärer Großeinsatz der Polizei, dessen Durchsuchungsergebnis am Mittwoch (17.1.) seine juristische Fortsetzung fand. Vor dem Dorstener Schöffengericht angeklagt war der inzwischen 71-jährige Hausbesitzer: ein bislang rechtlich unbescholtener Rentner, der nun seiner besonderen Sammelleidenschaft wegen mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. „Verstoß gegen das Waffengesetz“ lautete ein Anklagevorwurf, auch das „Kriegswaffenkontrollgesetz“ hatte er missachtet.

Weil damals die Polizei auch davon ausging, dass der Angeklagte den 34-Jährigen bedroht haben sollte, rückten Polizisten der Dorstener Wache laut Aussage einer Beamtin mit drei Streifenwagen aus.

Das Wohngebiet wurde weiträumig abgesperrt. Außerdem gab es Unterstützung durch Spezialeinsatzkräfte. Schwer bewaffnete SEK-Kräfte sicherten den Einsatzbereich.

Keine Gefahr

Mehrere besorgte Eltern waren zur Wittenbrinkschule gekommen, nachdem sich auf dem Festplatz gegenüber der Grundschule die überörtlichen Einsatzkräfte versammelt hatten.

Eine Gefahr für die Bevölkerung hatte aber zu keinem Zeitpunkt bestanden. Die vorgefundenen Schusswaffen waren von ihrem Besitzer allesamt „vergossen“, sprich: unbrauchbar gemacht worden. „Also reine Deko-Gegenstände“, erklärte der Verteidiger für seinen Mandanten.

Auch mit den übrigen illegalen Fundstücken hätte der 71-Jährige „kein Unbill anrichten können“, erklärte später der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Obwohl es eine ganz Menge war, was die Polizei vorfand: Fast 400 „nicht scharfe“ Manöver-Kartuschen (also mit Platzpatronen), dazu diverse Geschoss-Munition unterschiedlicher Waffen-Kalibergröße, die im Zweiten Weltkrieg verwendet wurde: teils aus deutscher, teils aus amerikanischer, englischer oder italienischer Produktion. Und sogar Leuchtspurmunition hatte der Wulfener in seinem Besitz.

„Militär-Andenken“

Wie sein Anwalt mitteilte, gehörte das alles zu dem, was der Wulfener in den vergangenen 50 Jahren für den privaten „Ausstellungsgebrauch“ zusammengetragen habe.

„Seitdem er als Reservist seinen Bundeswehrdienst beendet hatte, hat er eine Affinität zu solchen Militär-Andenken entwickelt und ist sogar an Original-Kriegsschauplätzen auf die Suche gegangen, um sie dann bei sich zu Hause zu präsentieren“, so der Verteidiger.

Dass er dies zudem ohne Waffenbesitzkarte oder Waffenschein getan habe, sei „dumm gewesen“, räumte der Angeklagte, der damals sogar vorläufig festgenommen wurde, ein.

Er kam schließlich mit einem blauen Auge davon. Staatsanwalt und Gericht stuften sein Vergehen als minderschweren Fall ein und verhängten lediglich eine Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro.

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