Smartphone

Auf dem Smartphone des Angeklagten wurden kinderpornografische Dateien gefunden. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

Üble kinderpornografische Dateien auf dem Smartphone bringen Dorstener vor Gericht

rnGerichtsprozess

Die Kripo ermittelte gegen einen Dorstener wegen sexuellen Missbrauchs - und fand kinderpornografische Dateien auf seinem Smartphone. Jetzt stand der Lagerarbeiter deswegen vor Gericht.

Dorsten

, 19.10.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 1 min

Im Sommer des vergangenen Jahres wurde ein 33-jähriger Mann aus Alt-Wulfen festgenommen. Er war angeschwärzt worden, seinen eigenen Sohn (1), seinen Stiefsohn (8) und die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebende Stieftochter (19) sexuell missbraucht zu haben. Die schweren Vorwürfe lösten sich zwar komplett in Luft auf. Im Zuge ihrer Ermittlungen fand die Kripo auf dem sichergestellten Smartphone des Mannes aber einige widerwärtige Dateien mit kinderpornografischem Inhalt.

Am Mittwoch (19.10.) musste sich der bei einem großen Paketdienst-Unternehmen angestellte Lagerarbeiter deswegen vor dem Dorstener Schöffengericht verantworten. Es waren zwar keine Videos und Fotos, die der Mann selbst erstellt hat, aber allein der Besitz von solchem Material ist strafbar.

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Das Video zeigte ein ungefähr zwölf Jahre altes Mädchen, dessen Hand den Penis eines Erwachsenen umfasst. Auf den elf Fotos waren schlimme Szenen zu sehen, auf denen zum Teil Männer mit Kleinkindern Geschlechtsverkehr hatten.

Der Angeklagte räumte ein, das Video zu kennen. „Ich glaube, das hat mir meine Stieftochter vor zwei Jahren mal geschickt.“ Die Fotos seien aber womöglich unter Arbeitskollegen in Chat-Gruppen bei WhatsApp, Telegram oder Messenger geteilt worden, in denen er auch Mitglied ist: „Die Bilder kenne ich aber gar nicht“, sagte er aus.

Bewährungsstrafe

Eine Schutzbehauptung, wie Strafrichterin Lisa Hinkers meinte. „Nur dann, wenn die Fotos vorher geöffnet wurden, werden sie anschließend auf dem Handy gespeichert“, erklärte sie. So oder so: Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro aufgebrummt.