Erbe von der Oma verprasst Krimineller verliert sein Heim in Dorsten

Mann erbt von seiner Oma ein großes Vermögen - und verliert sein Heim
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Er brauchte einen Zweitwohnsitz, „in der Nähe von Holland“. Den fand der 35-jährige Mann in Dorsten: Auf dem „Campingplatz Tillessensee“ - dort pachtete er für sein neu erworbenes 45.000 Euro-Mobilheim eine Parzelle an. Doch allzu lange glücklich wurde der Besitzer nicht im trauten Heim, ganz im Gegenteil.

Denn eines Abends randalierte er dort so heftig, dass die Polizei gerufen werden musste. Die Beamten fanden bei ihm mehrere Cannabis-Pflanzen, Joint-Stummel, zwei Bongs, getrocknete Stauden-Stengel und im Badezimmer weitere 72,6 Gramm Marihuana. Deswegen musste sich der aus der Haft vorgeführte Mann aus Dillenburg am Mittwoch (29.3.) vor dem Dorstener Schöffengericht verantworten.

Die ganze Verhandlung hatte einige kuriose Momente. Warum der Angeklagte unbedingt in Grenznähe wohnen wollte? „Ich wollte in Holland meinen Cannabis-Konsum decken“, erzählte er. „Wegen meinem Asthma.“ Doch da war wohl mehr im Spiel. Denn die Polizei entdeckte bei der Mobilheim-Durchsuchung auch Papierröllchen mit „weißer Spuren-Anmutung“, wie es in der Anklage hieß. „Das wird ja wohl kein Backpulver gewesen sein“, meinte der Staatsanwalt. „Sporadisch“ habe der Angeklagte auch härtere Substanzen zu sich genommen, gab dessen gesetzlicher Betreuer schließlich zu Protokoll.

Über den Tisch gezogen

Der Staatsanwalt wunderte sich, dass der durchaus souverän wirkende 35-Jährige vor Gericht überhaupt einen Betreuer benötigt. Der Grund: Der Angeklagte hatte vor zwei Jahren von seiner Oma ein großes Vermögen geerbt. „Davon hat er gleich im ersten Jahr 70 Prozent verprasst“, so der Betreuer. „Und ist dabei von einigen Leuten über den Tisch gezogen worden.“ Deshalb habe ein Gericht angeordnet, dass sich jemand um seine Vermögensdinge kümmern müsse.

Finanziellen Verlust hat er auch in Dorsten gemacht. Denn seit seinem Intermezzo auf dem Campingplatz ist sein Mobilheim weg. „Der Pachtvertrag wurde gekündigt, er ist vom Campingplatz geflogen“, erzählte der Betreuer. Die Platz-Betreiber haben ihn darauf mehrfach schriftlich aufgefordert, sein Häuschen abzuholen. Als dies nicht passierte, habe der Platz-Inhaber das Mobilheim an den Straßenrand setzen lassen. „Aber dort ist es verschwunden“, so der Betreuer, „das muss jemand mit einem Tieflader einfach abtransportiert haben“.

18 Monate auf Bewährung

Das sei „eine echte Schweinerei, damit ist er schon hart genug bestraft“, argumentierte er. Doch das sahen die anderen Prozessbeteiligten anders: 18 Monate auf Bewährung forderte der Staatsanwalt, dem gab das Schöffengericht statt.

Der Angeklagte hat vor allem seit der Auszahlung des Erbes eine „lange Latte“ an kleineren Vorstrafen wegen Drogenbesitzes. Und drei weitere Staatsanwaltschaften suchen ihn noch. Strafrichterin Lisa Hinkers hätte deshalb am liebsten als Bewährungsauflage verhängt, dass sich der 35-Jährige wieder eine Arbeit suchen muss. Denn vor zwei Jahren hatte er nach dem Geldregen seinen Job als Zerspanungsmechaniker an den Nagel gehängt. „Irgendwie fehlt mir der wohl“, meinte auch der Angeklagte.

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