Die erfolgreichen Klagen von vier NRW-Krankenhäusern gegen die Umsetzung der Krankenhausreform waren am Mittwoch (19.3.) auch Thema im Dorstener Rat. Friedhelm Fragemann (SPD) sprach die vier Eilverfahren an, die am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zugunsten der klagenden Kliniken entschieden worden waren. Und fragte nach dem aktuellen Stand, was die kardiologische Notversorgung in Dorsten betrifft.
„Die Urteile liegen leider noch nicht vor, sondern nur die Pressemitteilungen“, so Stockhoff: „Die Urteile sollen sich wohl auf falsche Zahlen beziehen.“ Einen ähnlichen Fall sieht Stockhoff auch in Dorsten: „Wir haben die aktualisierten Zahlen vom Klinikum bekommen und das dem Laumann-Ministerium letzte Woche so mitgeteilt. Und haben darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht die Entscheidung aufgrund einer falschen Zahlengrundlage getroffen worden ist.“
Gespräch
Allerdings habe die Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH (KERN) keine Klage eingereicht, so Stockhoff. „Nach meinem Kenntnisstand wird auch noch ein Gespräch stattfinden zwischen dem KERN-Klinikum, zu dem das St. Elisabeth-Krankenhaus gehört, und dem Ministerium, beziehungsweise der zuständigen Bezirksregierung.“ Hintergrund: Die Bescheide würden von den Bezirksregierungen ausgestellt, „aber natürlich nach Abstimmung mit dem Ministerium“.
Die SPD-Landtagsabgeordnete Sandy Meinhardt hat indes am Mittwoch eine Kleine Anfrage an das Land gestellt. „Bis Ende 2025 gilt zwar noch eine Übergangsregelung, doch wird deutlich, dass die kardiologische Notfallversorgung in Dorsten langfristig stark beeinträchtigt sein könnte.“ Es werde befürchtet, „dass die regionale Versorgung der Herzpatientinnen und Herzpatienten aufgrund der neuen, zentralisierten Versorgungsmodelle gefährdet ist“.
Regionale Besonderheiten
Benachbarte Städte von ähnlicher Größe und Einwohnerzahl wie Recklinghausen, Bottrop, Marl und Herten verfügten über mehrere Versorgungsstandorte. „Kritiker bemängeln, dass bei der Planung regionale Besonderheiten von Dorsten – eine Stadt mit fast 77.000 Einwohnern und einer vergleichsweise großen Flächenausdehnung – nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Ferner bleibt die Frage offen, in welchem Umfang und mit welchen Mitteln die Umstrukturierung finanziert wird, sodass die medizinische Grundversorgung nicht leidet.“
Meinhardt fragt unter anderem: „Auf welcher sachlichen beziehungsweise versorgungspolitischen Grundlage wurde die Abschaffung der kardiologischen Leistungen beschlossen?“
Und: „Wie gestaltet sich die Finanzierung der geplanten Umstrukturierungen beziehungsweise Schließungsmaßnahmen?“ Die letzte Frage Meinhardts lautet: „Wie transparent war der Entscheidungsprozess bei der Abschaffung der kardiologischen Leistungen?“