Der Kreis Recklinghausen und der Regionalverband Ruhr (RVR) haben einen Kooperationsvertrag über die Durchführung von Rangerdiensten in den Schutzgebieten des Kreises für das Jahr 2024 geschlossen, die auch das Dorstener Gebiet betreffen.
Die Vereinbarung sieht den gezielten Einsatz von RVR-Rangern vor. Sie werden vor allem in Schutzgebieten des Kreises Recklinghausen anzutreffen sein, die durch Erholungsnutzung besonders beeinträchtigt sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Lippe-Region zwischen Dorsten und Haltern am See.
Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. In diesem Zeitraum sind 34 Einsatztage geplant, an denen jeweils zwei Ranger für vier Stunden im Einsatz sein werden.
Die Aufgaben der Ranger
Zu den Hauptaufgaben der Ranger gehören die Kontrolle der Schutzgebiete, die Aufklärung und Information von Erholungssuchenden, die Unterstützung von Polizei, Feuerwehr und Behörden sowie die Durchführung kleinerer Reparaturen an Erholungseinrichtungen. Gleichzeitig sind sie Ansprechpartner für die Besucherinnen und Besucher und geben ihr umfangreiches Wissen gern weiter.
Ziel der Kooperation ist es, durch regelmäßige Präsenz und Aufklärungsarbeit die Erholungsnutzung naturverträglicher zu gestalten und gleichzeitig die ökologischen Potenziale der wertvollen Schutzgebiete zu erhalten.