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Kontrolle: Polizei zieht eine Menge Radfahrer vorerst aus dem Verkehr
Kontrolltag
Radfahrer waren als Geisterradler unterwegs, andere telefonierten am Lenker oder hatten technische Mängel am Rad: Bei einer Kontrolle in Dorsten hatte die Polizei einiges zu bemängeln.
Radfahrer sind bei Unfällen besonders gefährdet, gelten sie doch als „schwache“ Verkehrsteilnehmer ohne Knautschzone. Daher ist es umso wichtiger, dass sich Radler an Vorschriften halten und die Drahtesel verkehrssicher sind.
Um dies zu überprüfen, führen die Beamten auch in Dorsten immer wieder Kontrolltage durch. Bei der jüngsten Aktion fielen jedoch gleich 27 Radfahrer negativ auf.
„Technische Mängel“
„Wir haben Verwarngelder wegen technischer Mängel oder falschen Verhaltens im Straßenverkehr verhängen müssen“, berichtet eine Polizeisprecherin. So fielen den Kontrolleuren kaputte Bremsen und defekte Beleuchtung ebenso auf wie Radfahrer auf dem falschen Radweg oder jene mit Handy am Ohr.
„Geisterradler“ wurden mit 20 Euro zur Kasse gebeten, Zweirad-Telefonierer durften gleich 55 Euro bezahlen. Auch nicht erlaubt: als Radler einfach den Zebrastreifen nutzen. „Radfahrer können das Vorrecht eines Fußgängers nur in Anspruch nehmen, wenn das Rad geschoben wird“, mahnt die Polizei.
Allerdings habe sich der Großteil der überprüften Radler korrekt verhalten, betont die Pressestelle der Polizei. „Wir haben mehr als 65 Beratungsgespräche darüber geführt, worauf man achten sollte, um sicher unterwegs zu sein.“

Beim Rad-Mobilitätstag auf dem Dorstener Marktplatz war die Polizei mit einem Info-Stand vertreten. © Ralf Pieper (A)
Gerade für Radler sei „vorausschauendes Fahren“ wichtig. „Um nicht von einer plötzlich geöffneten Autotür erwischt zu werden, sollte man den Blick tatsächlich immer etwas weiter nach vorn richten“, rät die Polizeisprecherin „Den Autofahrern empfehlen wir immer den holländischen Griff, bei dem die rechte Hand links zur Tür geht und man gleichzeitig nach Radlern schauen kann, um Unfälle zu vermeiden.“
Auch Autofahrer angesprochen
Zur Verantwortung von Autofahren gegenüber „schwachen Verkehrsteilnehmern“ gehören neben dem Einhalten der Geschwindigkeit auch das vorschriftsmäßige Parken. Beim Überholen von Radlern sei stets ein Mindestabstand von 1,50 Meter innerorts beziehungsweise von zwei Metern außerhalb geschlossener Ortschaften fällig.
Wer bei Nichtbeachtung von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. „Wenn wir die Sicherheit von Radfahrern erhöhen wollen, müssen wir auch den motorisierten Verkehr in den Blick nehmen, und das nicht nur mit Geschwindigkeitskontrollen.“
Wenngleich es nicht vorrangig darum gehe, „immer nur zu sanktionieren“, müssten alle Seiten jederzeit damit rechnen, überprüft zu werden. „Damit erhöhen wir das Entdeckungsrisiko.“
Am Sonntag beim Radmobilitätstag auf dem Dorstener Marktplatz waren Beamte der Kreispolizei auch mit einem Stand vertreten. „Solche Veranstaltungen nutzen wir gerne, um die Radfahrer zu informieren und über Gefahren im Straßenverkehr aufzuklären.“
Ich bin streng genommen keine “echte” Recklinghäuserin, da ich in Gelsenkirchen geboren wurde und die ersten drei Lebensmonate in Gladbeck verbracht habe. Aber hier bin ich zu Hause, dies ist meine Stadt, hier kenne ich mich aus. Wobei ich Recklinghausen und die Menschen mit ihren spannenden Geschichten erst durch die Arbeit für das Medienhaus Bauer, für das ich seit 1996 im Einsatz bin, so richtig kennengelernt habe.
Geboren 1961 in Dorsten. Hier auch aufgewachsen und zur Schule gegangen. Nach erfolgreich abgebrochenem Studium in Münster und Marburg und lang-jährigem Aufenthalt in der Wahlheimat Bochum nach Dorsten zurückgekehrt. Jazz-Fan mit großem Interesse an kulturellen Themen und an der Stadtentwicklung Dorstens.
