Kinderpornographie auf den Smartphones Dorstener fällt mit Video bei Facebook auf

Kinderpornographie auf Handys: Junger Mann kommt mit Verwarnung davon
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Ins Visier der Ermittlungsbehörden geriet ein Dorstener, als diese erfuhren, dass auf seiner Facebook-Seite zwei Videos mit jugendpornografischem Inhalt hochgeladen wurden. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung bei dem jungen Mann fand die Kripo drei Smartphones mit Dateien, die Dutzende Fotos und Videos enthielten - und auf denen war zu sehen, wie Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht und dabei zu schlimmen Handlungen gezwungen worden waren.

Keine Daten geteilt

Die abstoßende Fundsache brachte dem mittlerweile 22-jährigen Dorstener nun einen Strafprozess vor dem Dorstener Jugendschöffengericht ein - zur Tatzeit galt er nämlich juristisch gesehen noch als Heranwachsender.

Der Angeklagte versicherte jedoch glaubhaft, dass er nicht gewusst habe, dass das Material auf seinen Geräten gespeichert war: „Mit so einem Kram habe ich noch nie zu tun gehabt.“ Und die Polizei habe festgestellt, dass er keine dieser Dateien geteilt und weitergegeben habe.

Der Angeklagte gab an, damals regelmäßig ein Online-Game gespielt zu haben. Dabei seien wohl seine Accounts, die mit Facebook verbunden waren, von Unbekannten „gehackt worden“. Und die pornografischen Dateien habe er sich womöglich deshalb „eingefangen“, weil er beim Messanger-Dienst „Telegram“ in mehreren Abo-Channels mit zum Teil tausenden Mitgliedern und in Chats aktiv war - und die darin zirkulierenden Dateien der jeweiligen Mitglieder nicht im Einzelnen überprüft habe.

4.200 Euro Geldbuße

Nichtwissen und Naivität schützt aber nicht vor Strafe, besonders in einem solchen Fall. „Denn natürlich ist allein schon der Besitz von kinder- und jugendpornografischen Inhalten strafbar“, meinte selbst der Verteidiger des Beschuldigten.

So ging es am Ende nur noch um das Strafmaß: Der Auszubildende kam mit einer Verwarnung davon - muss allerdings eine Geldbuße in Höhe von 4.200 Euro bezahlen.