Kamera erfasst Kennzeichen in Dorstener Parkhaus Wie lange bleiben die Daten gespeichert?

Kamera erfasst Kennzeichen: Wie lange bleiben sie gespeichert?
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Karte ziehen, Schranke auf, reinfahren, Parkplatz suchen. Bezahlen, Karte reinstecken, Schranke auf, rausfahren. Das gehört im Parkhaus am Recklinghäuser Tor der Vergangenheit an. Seitdem das Parkhaus Anfang Mai modernisiert worden ist, funktioniert das Parken ohne Schranke.

Eine Parkkarte brauchen die Kundinnen und Kunden auch nicht mehr. Eine Kamera scannt die Kennzeichen. Bezahlen lässt sich der Aufenthalt vor Ort am Automaten. Oder online via QR-Code bis spätestens 48 Stunden nach dem Hinausfahren. Das schrankenlose Parksystem macht es möglich.

„Schnelle Akzeptanz“ für System

In den ersten Wochen nach Einführung habe das bereits sehr gut geklappt, schildert Max Brenner, Head of Marketing bei der Betreiberfirma ParkRaum-Management PRM GmbH. Auf Nachfrage berichtet er: „Wir verzeichnen eine schnelle Akzeptanz für das neue Parksystem am Recklinghäuser Tor.“

Bezahlen kann man im Parkhaus am Recklinghäuser Tor wie gewohnt an einem Automaten. Dort wird allerdings keine Karte hineingesteckt, sondern das eigene Autokennzeichen eingegeben.
Bezahlen kann man im Parkhaus am Recklinghäuser Tor wie gewohnt an einem Automaten. Dort wird allerdings keine Karte hineingesteckt, sondern das eigene Autokennzeichen eingegeben. © Lisa Wissing

Dennoch habe es einige Kundinnen und Kunden gegeben, die für ihre Parkzeit nicht bezahlt hätten. Brenner: „In Zahlen gesprochen: Dies betraf knapp über zwei Prozent der Parkvorgänge.“ Genauer wird er dazu nicht.

In der Regel würde dann eine Geldstrafe in Höhe von 35 Euro fällig. „Die Höhe der Vertragsstrafe berücksichtigt Einflussfaktoren wie Parkdruck, Bewirtschaftungsart der Parkfläche, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten sowie Kosten für die Parkraumüberwachung“, so Brenner.

Übergangsphase beendet

Der Marketing-Chef merkt jedoch an, dass die wenigen Nicht-Zahler zunächst noch nicht verfolgt worden seien. Es habe dementsprechend eine zweiwöchige Einführungsphase gegeben, um die Kundschaft an das neue System zu gewöhnen.

Da diese nun abgelaufen ist, verfolgt die ParkRaum-Management GmbH die Verstöße. Brenner erklärt, wie das Unternehmen dann an die Halteradressen gelangt: „Im Falle eines nicht bezahlten Parkvorgangs erfolgt eine Datenabfrage zum Fahrzeughalter aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (ZFZR ).“

Gesetz deckt Halterabfrage

Festgelegt sei das im Straßenverkehrsgesetz, so Brenner weiter. Explizit sei die unberechtigte Nutzung von Privatparkplätzen als zulässiger Auskunftsgrund erwähnt.

Doch was passiert mit den Daten, wenn der Aufenthalt im Parkhaus ganz regulär bezahlt worden ist? In diesem Fall ist Brenners Antwort kurz und prägnant: „Die Daten des Kennzeichens werden nach erfolgreichem Bezahlvorgang automatisch gelöscht.“ Schaltet beim Herausfahren die Ampel also von Rot auf Grün um, ist das Kennzeichen spätestens ab diesem Moment nicht mehr beim Parkhausbetreiber hinterlegt.

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