
© Claudia Engel
Straßenbäume stutzen für Solardächer: Stadt Dorsten lehnt das ab
Klimaschutz
Städtische Bäume im Stadtgebiet zugunsten von Photovoltaik-Anlagen entfernen oder beschneiden lassen? Solche Anträge sollen in Dorsten künftig gar nicht erst zugelassen werden.
Große Straßenbäume werfen Schatten, auch auf Solaranlagen. Was wohl einige Bürger in Dorsten störte, die ihr Dach mit Photovoltaik bestückt hatten. Und hinterher bei der Stadtverwaltung einen Antrag stellten, städtische Bäume fällen oder stutzen zu lassen, weil ihre Solarthermie-Aufbauten nicht so effektiv arbeiteten wie geplant.
Dem will das Dorstener Rathaus einen Riegel vorschieben. Die Politik soll in der nächsten Sitzung des Dorstener Umwelt- und Planungsausschusses auf Vorschlag der Stadt beschließen, dass Bürger nur noch dann einen Rück- bzw. Pflegeschnitt des kommunalen Baumbestandes oder gar die Entfernung einzelner Bäume beantragen dürfen, wenn dies „aus Verkehrssicherungsgründen oder aufgrund des Gesundheitszustandes des Baumes“ nötig sein sollte. Das gilt auch für weitere Gründe, die die Bürger ins Feld führen.
„Es ist unbestritten: Bäume werfen Laub ab, belästigen Allergiker mit Blütenstaub, stören den Empfang von Satellitenschüsseln, auch können Bäume sturmbedingt umknicken“, weiß die Stadt. Aber: Bäume seien wichtig für den Klimaschutz, verbesserten die ökologischen Standortbedingungen, seien Lebensraum für unzählige Lebewesen und machten das Stadtbild attraktiver.
Die Stadt sieht die Gesetzeslage (§ 32 des Straßen-und Wegegesetzes NRW) auf ihrer Seite: Grundsätzlich gelte demnach, dass Straßenbäume und auch die von ihnen ausgehenden Beeinträchtigungen von Anwohner zu dulden sind. Dies gelte auch für angrenzende oder das Grundstück umgebende Grünflächen, die der Erholung, der Natur und dem Klima dienen.
Aufgabe der Stadtverwaltung sei es, einen Ausgleich zwischen Einzel- und Allgemeinheitsinteressen zu schaffen. Und abzuwägen, um am Ende das Beste im Sinne des Allgemeinwohls zu erreichen. Im vorliegenden Fall wäre dies die ökologische Relevanz des jeweiligen Baumes, der allen Bürgern gehört, während die Photovoltaikanlage - abgesehen von ihrem Beitrag zur gesellschaftlichen Energiewende – hauptsächlich dem Hauseigentümer zugutekomme.
Bisher fast immer versagt
Die Stadt betont, dass sie bisher eingegangene Bitten zum Beschnitt oder gar zum Fällen eines Baumes nahezu ausnahmslos versagt. Ausgenommen waren verkehrssicherungstechnische Gründe oder wenn mögliche Sach- oder Personenschäden nicht ausgeschlossen werden konnten. Dies mussten die Antragsteller zuvor durch ein Gutachten belegen.
Die ganze Sache ist auch deshalb aktuell geworden, weil eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe sich derzeit mit dem Thema „städtische Baumschutzsatzung“ beschäftigt. Die Baumschutzsatzung in Dorsten war vor gut zwölf zehn Jahren gekippt worden. SPD und Grüne hatten vor 2020 jedoch den Antrag gestellt, diese aus Klimaschutzgründen wieder in Kraft zu setzen, damit weniger private Bäume in der Stadt gefällt werden.
Geboren 1961 in Dorsten. Hier auch aufgewachsen und zur Schule gegangen. Nach erfolgreich abgebrochenem Studium in Münster und Marburg und lang-jährigem Aufenthalt in der Wahlheimat Bochum nach Dorsten zurückgekehrt. Jazz-Fan mit großem Interesse an kulturellen Themen und an der Stadtentwicklung Dorstens.
