Hundehalterin ist sauer: Auch Pferdemist auf Gehwegen ist strafbar

© Vivian Seedorf

Hundehalterin ist sauer: Auch Pferdemist auf Gehwegen ist strafbar

rnKotbeutel-Pflicht

Seit Jahresbeginn gilt in Dorsten die „Kotbeutel-Pflicht“ für Hundehalter. Pferdehaufen auf öffentlichen Flächen sind indes viel seltener. Kommen die Reiter deshalb ungestraft davon?

Dorsten

, 27.02.2019, 04:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vivian Seedorf traute ihren Augen nicht, als sie am vergangenen Wochenende auf dem Radweg zwischen Baldurstraße und dem Fahrradkreisel „Alte Bahnstrecke“ in Holsterhausen unterwegs war. Über mehrere Meter lag dort Pferdemist. „Der Besitzer hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, ihn an die Seite zu räumen“, sagt sie.

„Was passiert, wenn das Pferd scheut?“

Noch viel beunruhigender fand die Dorstenerin allerdings die Tatsache, dass ein Pferd auf einem gemischten Fuß- und Radweg geführt wurde. Denn es gehen Menschen dort spazieren, es fahren kleine Kinder mit Laufrädern auf den Wegen, Fahrräder, Pedelecs und Motorroller sind dort unterwegs. „Was da nicht alles passieren kann, wenn ein Hunderte Kilo schweres Tier plötzlich scheut ...“

Stadtsprecher Ludger Böhne bestätigte auf Anfrage, dass Pferde auf Geh- und Radwegen eigentlich nicht geführt oder geritten werden dürfen. Andererseits heißt es in der Straßenverkehrsordnung: „Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.“

„Die Kontrolle“, betont Böhne, „ist Sache der Polizei.“

Beim Kot gilt für Hunde und Pferde das Gleiche

Beim Pferdemist hingegen kommt die Stadt ins Spiel. Und da gilt: Für die Hinterlassenschaften von Pferden gilt das gleiche wie für die Haufen von Hunden: Sie nicht zu beseitigen, ist eine ordnungswidrige Müllentsorgung. Der Stadtsprecher relativiert allerdings sofort: „Während Hundehaufen allerdings ein alltägliches Ärgernis und im gesamten Stadtgebiet anzutreffen sind, ist die ebenso ärgerliche Verunreinigung durch Pferdekot sehr selten.“

Seit Jahresbeginn müssen Hundehalter in Dorsten immer einen Kotbeutel dabei haben.

Seit Jahresbeginn müssen Hundehalter in Dorsten immer einen Kotbeutel dabei haben. © picture alliance / dpa

Ende des vergangenen Jahres hat der Stadtrat die „Mitführpflicht für Hundekotbeutel“ beschlossen. Nun ist die Aufgabe des Kommunalen Ordnungsdienst, den Hundehaltern auf die Pfoten zu schauen und gegebenenfalls auf die Füße zu treten. „Für eine Bilanz ist es noch zu früh“, sagt Böhne. „Zumal es in den ersten Monaten nach Einführung vor allem darum geht, mit Hundebesitzern in Gespräch zu kommen und dafür zu sensibilisieren, dass es ein Ärgernis für das gesamte Umfeld ist, wenn Kothaufen nicht beseitigt werden.“

Pferde-Plakette weist auf Besitzer hin

Für Reiter gilt diese Beutel-Pflicht nicht. Aber den Mist müssen sie eigentlich trotzdem einsammeln. Was also tun? „Man kann vergleichsweise einfach eine Meldung an das Ordnungsamt machen“, sagt Stadtsprecher Ludger Böhne: „Alle Pferde müssen eine amtliche Plakette tragen, eine Art Nummernschild, über das der Halter zu ermitteln ist. Die Aufschrift ist groß genug, um sie auch mit einigem Abstand ablesen zu können.“

„Alle Pferde müssen eine amtliche Plakette tragen, über die der Halter zu ermitteln ist.“
Stadtsprecher Ludger Böhne

Hundehalterin Vivian Seedorf findet die „Tütenpflicht“ prinzipiell nicht schlecht, „aber es fehlen Mülleimer, Tütenspender und Menschen, die diese Tütenspender regelmäßig befüllen.“ Und was aus ihrer Sicht noch fehlt in Dorsten: eine Freifläche, auf der Hunde ohne Leine herumtollen und eben auch ihr „Geschäft“ erledigen können. Ludger Böhne versichert: „Die Stadt will mittelfristig prüfen, ob modellhaft eine solche Wiese angelegt werden kann.“

Wobei geklärt werden müsste: Wer trägt die Kosten für die Herrichtung, den Unterhalt, Pflegearbeiten und die Reinigung? Zumal es mit den bestehenden Flächen von Vereinen laut Böhne bereits Angebote gibt und in Dorsten kein genereller Leinenzwang besteht: „Wer seinen Hund sicher führt, darf ihn zumeist ohne Leine laufen lassen.“

Schlagworte:
Lesen Sie jetzt