Christian Müller und Wolfgang Schröder von der CDU Altendorf-Ulfkotte haben den Aufsichtsratsvorsitzenden der AGR (Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet), Roland Mitschke, aufgefordert, arbeitsrechtliche Schritte gegen die Geschäftsleitung einzuleiten. „Wer Gesetze und Verträge wissentlich nicht einhält, kann keine Führungsverantwortung übernehmen.“
Hintergrund ist der Streit um die geplante DK I- und DK III-Deponie auf der Hürfeldhalde in Dorsten. Die RAG hatte die Halde an die AGR verkauft, obwohl die RAG laut Verträgen mit der Stadt Dorsten dort nur Bergematerial schütten durfte und die Halde anschließend renaturieren und der Stadt zum Kauf anbieten müsste - was die RAG bestreitet. Für Müller und Schröder ist der Fall aber klar: „Somit ist der Verkauf der im Eigentum der RAG befindlichen Halde an die AGR aus unserer Sicht vertragswidrig.“
Nun wartet die CDU Altendorf-Ulfkotte auf eine Reaktion des AGR-Aufsichtsratsvorsitzenden Roland Mitschke - eine früherer Prokurist der RAG Montan Immobilien.
„Staat im Staat“
„Es scheint sich leider wieder einmal zu bestätigen, dass die RAG ein Staat im Staate ist und sich an Verträge nicht halten muss. Wie sonst ist es zu verstehen, das der Haldenvertrag inhaltlich völlig ignoriert wird und ein Verkaufsvertrag mit AGR
unterzeichnet wird?“, fragen Schröder und Müller.
Sie halten die Schurenbachhalde in Essen für geeigneter, eine Deponie aufzunehmen, weil sie aus dem Ruhrgebiet besser zu erreichen sei. „Stattdessen bevorzugt man Standorte in Marl und Dorsten, weit weg von den Erzeugern!“
„Mit Unterlagen erschlagen“
Der CDU-Vorstand zweifelt zudem die Rechtmäßigkeit der Abstimmung zum Regionalplan Ruhr an und fordert eine Überprüfung. Der Antrag, der vom RVR im Ruhrparlament eingebracht wurde, umfasse mit Anlagen 12.760 Seiten. „Die CDU fragt sich, ob ein Ruhrparlamentarier im Nebenberuf Unterlagen in einer Größenordnung von 12.700 Seiten lesen kann, um sich auf eine Abstimmung vorzubereiten. Oder sollen die gewählten Parlamentarier mit Unterlagen erschlagen werden?“ Die Abgeordneten würde zu „Zustimmenden degradiert“.
In der Begründung zum Regionalplan habe der RVR ausgeführt, dass die DK I-Deponien über unzureichenden Kapazitäten verfügten. Im November 2023 sei noch geschrieben und verabschiedet worden: „Angesichts der in NRW gegenwärtig ausreichenden DK-III-Deponiekapazitäten wird keine Notwendigkeit gesehen, weitere Deponiestandorte für die Deponieklasse III im RP-Ruhr zu sichern.“
Im September 2024 habe die AGR-Führung in den Scopingunterlagen hingegen behauptet, dass es für DK I- und DK III-Abfälle dringenden Bedarf an neuem Deponievolumen gebe.
„Alternative Wahrheiten“
„Was stimmt denn nun? Wie kann es sein, dass das Ruhrparlament zustimmt, dass
keine Notwendigkeit besteht, weitere Deponiestandorte für DK III zu errichten, und im Herbst 2024 die Geschäftsführung der AGR, die eine 100-prozentige Tochter des RVR ist, die Beschlüsse des Ruhrparlamentes einfach ignoriert und alternative Wahrheiten schafft, indem sie auf Mängel der Entsorgungssicherheit abhebt? Wer sagt hier die Unwahrheit? Muss sich die AGR nicht an bestehende Beschlüsse des Ruhrparlamentes halten? Lebt sie in einem rechtsfreien Raum?“, fragt die CDU Altendorf-Ulfkotte.
Klaus Wagner von der Dorstener BISBU (Bürgerinitiative zum Schutz vor Bergbau- und Umweltschäden in Dorsten) hatte zudem beim RVR Akteneinsicht zur Halden-Thematik genommen. Und erfuhr dabei, dass man dort ein Finanzierungsmodell zur Unterhaltung der Ruhrgebiets-Halden prüfte, indem man Pachteinnahmen aus Windkraftanlagen sowie der Bereitstellung von Halden für Deponien prüfte.
Abstimmung misslungen
Zwei bis drei potenzielle Deponiestandorte waren dabei im Gespräch. „Die Qualifizierung dieser Standorte als Deponie kommt aber nur in Frage unter der Voraussetzung eines von der RAG als Eigentümerin mit den betroffenen Kommunen zu führenden und gelingenden Abstimmungsprozesses sowie der Genehmigung für (Deponie-)Schüttungen an diesen Haldenstandorten“, so das von Wagner zitierte Protokoll.
Dass der Abstimmungsprozess mit Dorsten gelungen ist, würde aber wohl niemand ernsthaft behaupten.