Frau aus Dorsten versorgt Schwester (13) mit Drogen Und plaudert ihr intimes Geheimnis aus

Junge Frau (22) aus Wulfen gibt Drogen an kleine Schwester (13) ab
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Die eigene Mutter und auch das Jugendamt hatten dem Mädchen den Kontakt zu ihrer erwachsenen Halbschwester eigentlich untersagt. Doch daran hielt sich die damals 13-Jährige nicht - und wurde von der sieben Jahre älteren Verwandten zum Drogenkonsum verführt. Denn die große Schwester (jetzt 22 Jahre alt) kiffte regelmäßig - und gab der Heranwachsenden immer wieder etwas von den Joints ab.

Monatelang sei dies von Mitte 2022 bis Januar 2023 passiert, „zuletzt drei- bis viermal die Woche“, erklärte das junge Mädchen am Mittwoch (26.6.) vor dem Dorstener Schöffengericht. Dort musste sich ihre 22-jährige Stiefschwester erneut für die Taten in ihrer Barkenberger Wohnung verantworten.

Die Mutter der beiden hatte erst nach anderthalb Jahren von den Vorfällen erfahren. Heraus kam die Geschichte Anfang 2023, als die ältere Schwester der Mutter ein „intimes Geheimnis“ verraten hatte, das die Jüngere betraf.

„Darüber war ich so sauer, dass ich das mit den Drogen erzählt habe“, erklärte die inzwischen 15-Jährige vor Gericht. Zudem verriet sie der Mutter, dass auch eine Ecstasy-Tablette in der Form einer „pinken Eule“ mit im Spiel gewesen sei.

Die Angeklagte - Mutter von zwei Töchtern (5 und 7), die aber von Verwandten aufgezogen werden - hatte bereits bei der ersten Verhandlung vor drei Monaten zum Teil die Vorwürfe eingeräumt. Das mit der Ecstasy-Tablette stritt sie auch diesmal ab und sagte aus, ihre kleine Schwester habe das „Teil“ selbst aus einem Schränkchen geholt. Das Gericht schenkte allerdings der kleinen Schwester Glauben.

Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten im März das Verfahren vertagt, weil sie abwarten wollten, bis der Gesetzgeber das neue Cannabisgesetz im Kraft treten lässt.

Das sieht „einen besonders schweren Fall“ vor, wenn Erwachsene ab 21 Jahren Drogen an Minderjährige abgeben - wie hier. Das Urteil: ein Jahr und drei Monate auf Bewährung für die Beschuldigte.

Freispruch für Vater

Angeklagt war auch der leibliche Vater der 22-Jährigen - er hatte am Tattag wohl mehrere Ecstasy-Tabletten „geliefert“ und soll eine an die jüngere Stiefschwester überreicht haben. Doch letztere entlastete den Angeklagten: „Er hat mir die nicht gegeben, er selbst schien gar nicht begeistert, dass ich die von meiner Schwester entgegegengenommen habe.“

Der Mann wurde am Ende sogar aus Mangel an Beweisen frei gesprochen. Das Gericht wies nämlich in seiner Urteilsbegründung auf Widersprüche in den Aussagen der jungen Zeugin hin.