Als „letztes Mittel“ haben die meisten Ratsfraktionen eine Erhöhung der Grundsteuer B bezeichnet. Gut eine Woche vor der Haushaltsverabschiedung zeichnet sich ab: Ohne wird es wohl nicht gehen.
Noch scheuen sich die Politiker, Klartext zu sprechen, verweisen auf „weitere Beratungen“. Doch im Haupt- und Finanzausschuss am Mittwoch (7. Dezember) werden sie Farbe bekennen müssen, nachdem Vertreter von CDU, SPD, Grüne und FDP am Sonntag bis zum späten Abend zusammensaßen.
Ein Vergleich zeigt: Mit einem Hebesatz von 780 Prozent befindet sich Dorsten derzeit im Mittelfeld aller Städte im Kreis Recklinghausen. Und auch in vielen Nachbarkommunen wird wohl an der Steuerschraube gedreht werden müssen. Während in Dorsten drei Millionen Euro fehlen, sind es beispielsweise in Marl fast 70 Millionen.
Doch was bedeutet es konkret, den Hebesatz der Grundsteuer B zu erhöhen? Die Dorstener Zeitung hat Kämmerer Karsten Meyer um drei Beispielrechnungen gebeten.
Drei Rechenbeispiele
Unsere Vorgabe: Der Hebesatz steigt um 50 bzw. 100 Prozentpunkte. Das würde der Stadt jährlich 1,25 bzw. 2,5 Millionen Euro mehr in die Kasse spülen. Im zweiten Fall wäre der Haushaltsausgleich für 2023 sofort geschafft, die zusätzlichen Einnahmen würden auch in den Folgejahren helfen.
Fall 1: eine Wohnung mit 90 Quadratmetern Wohnfläche, wie es sie beispielsweise an der Clemens-August-Straße gibt. Der Eigentümer (oder der Mieter über die Nebenkosten) zahlt bislang jährlich 393,30 Euro. Würde sich der Hebesatz um 50 Prozentpunkte (auf 830 Prozent) erhöhen, wären das künftig monatlich 2,10 Euro mehr (25,25 Euro im Jahr). Wird der Hebesatz um 100 Prozentpunkte (auf 880 Prozent) angehoben, wären es 4,21 Euro monatlich oder 50,50 Euro im Jahr mehr.

Fall 2: eine Doppelhaushälfte mit 125 Quadratmetern Wohnfläche und 300 Quadratmeter Grundstück, wie es sie beispielsweise an der Franz-Liszt-Straße gibt. Bislang zahlt der Eigentümer (oder Mieter) 585 Euro pro Jahr, künftig wären es 37,50 Euro mehr (3,13 Euro monatlich) bei einem Hebesatz von 830 Prozent oder 75 Euro mehr (monatlich 6,25 Euro) bei einem Hebesatz von 880 Prozent.
Fall 3: ein Haus (oder „Anwesen“) mit mehr als 180 Quadratmetern Wohnfläche und mehr als 800 Quadratmeter Grundstück, wie es sie im Bereich Lebenssteinring beispielsweise gibt: Bislang zahlt der Eigentümer 1.825,20 Euro Grundsteuer B pro Jahr, künftig wären es 117 Euro mehr (bei 830 Prozent, 9,75 Euro monatlich) oder 234 Euro (bei 880 Prozent, 19,50 Euro monatlich).
Das letzte Wort haben die Politiker. Denkbar ist auch, dass sie neben der Grundsteuer B auch andere Steuern erhöhen, um die Last „auf viele Schultern zu verteilen“. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, „Sexsteuer“ - auch das sind mögliche Stellschrauben, um den Haushaltsausgleich zu schaffen.
Der Besitz von Grund und Boden ist in Deutschland steuerpflichtig. Wer eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus besitzt, muss dafür Steuern – die sogenannte Grundsteuer – zahlen. Die Grundsteuer wird viermal jährlich an das Finanzamt gezahlt. Von dort aus kommt sie Städten und Gemeinden zugute. Für sie stellt die Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle dar. Die Grundsteuer B gilt für bebaute und für unbebaute Grundstücke. Für landwirtschaftliche Betriebe fällt hingegen die Grundsteuer A an.
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