Ominöses Geschehen an Obdachlosenunterkunft in Dorsten „Es war dunkel, es war komisch“

Freispruch für ominöses Geschehen an Obdachlosenunterkunft
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„Es war dunkel, es war komisch“ - so beschrieb eine Polizeibeamtin die Atmosphäre eines Einsatzes, der im Mai des vergangenen Jahres zwei Streifenwagen-Besatzungen zur städtischen Obdachlosen-Unterkunft am Hammer Wege nahe der Schleuse führte. Das ominöse Geschehen beschäftigte am Mittwoch erneut das Dorstener Schöffengericht.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll damals ein 27-jähriger Dorstener mit Mittätern versucht haben, in eine Wohnung einzudringen, die von zwei Männern bewohnt wurde. Sie sollen versucht haben, die Eingangstür mit einem Ast einzuschlagen.

Als dies nicht gelang, sollen sie das mit einem Brett gesicherte Fenster so bearbeitet haben, dass das Holzstück in den Innenraum geschleudert wurde.

Als die beiden Geschädigten ihn erblickten, soll der Angeklagte zudem einen Zigarettenstummel in die Wohnung geworfen haben - ein solcher wurde nämlich mit DNA-Spuren des 27-jährigen in dem Wohnraum gefunden. Zudem hätten die Tatverdächtigen in einer Nachbarwohnung das Ladekabel eines Smartphones gestohlen.

Doch spätestens am dritten Verhandlungstag fiel die Anklage in sich zusammen. Die vermeintlichen Opfer aus der erst genannten Wohnung konnten sich im Gerichtsaal überhaupt nicht an das vermeintliche Geschehen erinnern oder der Gerichtsverhandlung gar nicht richtig folgen. Schon gegenüber der Polizei hatten sie damals nur vage Angaben machen können.

Ein Schaden sei jedenfalls nicht entstanden, so einer der Bewohner, das Brett sei einfach nur umgekippt: „Wo ist der Tatbestand?“, fragte er. Und der dritte Geschädigte meinte, sein Ladekabel sei vielleicht schon vorher verschwunden oder verlegt worden.

Der Angeklagte war ins Visier der Polizei geraten, weil er beim Eintreffen der Beamten mit einem befreundeten Pärchen aus einem Waldstück am Hammer Weg gekommen war. „Wir haben einen Spaziergang gemacht“, sagte er. Als sie die Polizei entdeckten, ergriffen seine beiden Bekannten die Flucht, der 27-Jährige blieb jedoch stehen. 2,5 Promille Alkohol hatte er damals intus, inzwischen sei er aber seit einem Jahr trocken, sagte er aus.

Freispruch

Das Schöffengericht sprach den Angeklagten frei. Denn es konnte im Laufe des Verfahrens auch nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob er tatsächlich an diesem Abend den Zigarettenstummel in die Wohnung geworfen hatte. Vielleicht sei die Kippe auch anders mit reingetragen worden, so der Angeklagte.

Vielleicht aber auch habe einer der Bewohner ihn draußen gefunden und den Stummel dann weiterrauchen wollen, so sein Anwalt. Das sei in diesem Milieu „nicht unüblich“.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 16. Juli 2023.

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