Es gibt noch keinen Zwangsversteigerungstermin für den Wulfener Markt

© Guido Bludau

Es gibt noch keinen Zwangsversteigerungstermin für den Wulfener Markt

rnWulfener Markt

Im Frühjahr sollte es eigentlich so weit gewesen sein: die Zwangsversteigerung der heruntergekommenen Ladenpassage am Wulfener Markt. Einen Termin am Amtsgericht gibt es aber bis dato nicht.

Wulfen-Barkenberg

, 21.06.2019, 16:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Ladenpassage am Wulfener Markt bietet einen trostlosen Anblick. Fenster und Türen von Wohnungen und Geschäften wurden mit Platten zugenagelt; denn der Weg durch die Passage gilt wegen des maroden Gebäudezustandes nicht mehr als sicher. Der letzte Bewohner des Wulfener Marktes, der sich hartnäckig gegen seinen Auszug gesträubt hatte, musste das auf schmerzhafte Weise lernen.

Ein Wachdienst der Gebau GmbH, die die Immobilie für den pleite gegangenen Fonds Medico 18 verwaltet, sorgt dafür, dass niemand unberechtigterweise in die Ladenpassage eindringt. Metallzäune verriegeln die Ein- und Ausgänge.

Im Frühjahr sollte es eigentlich so weit gewesen sein

Im Frühjahr 2019 keimte Hoffnung in der Stadt auf, dass die Immobilie endlich unter den Hammer kommt. Doch das Zwangsversteigerungsverfahren vor dem Amtsgericht Dorsten zieht sich hin. „Derzeit ist noch eine offene Frage nicht beantwortet, sodass noch kein Termin bestimmt wurde. Eventuell kann im August mit einer Terminbestimmung für den Herbst gerechnet werden“, sagt der Pressesprecher des Amtsgerichts, Dr. Stephan-Robert Hillebrand, auf unsere Anfrage.

Die Zwangsversteigerung einer Immobilie ist sehr komplex. Das Amtsgericht Dorsten schildert auf seiner Homepage, welche Schritte im Vorfeld eines Versteigerungstermins notwendig sind. Zunächst wird der Verkehrswert des Gebäudekomplexes durch das Gericht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt aufgrund des Gutachtens eines Sachverständigen, der vom Gericht beauftragt wurde.

Grundsätzlich wird die Hälfte des festgesetzten Verkehrswertes als Untergrenze angesehen. Bleibt ein Bieter darunter, „muss der Zuschlag von Amts wegen versagt werden“, heißt es in den Informationen.

Bieter müssen damit rechnen, dass im Termin eine Sicherheitsleistung von zehn Prozent des festgesetzten Verkehrswertes verlangt wird. Doch soweit ist es im Verfahren um den Wulfener Markt noch nicht gekommen.

Eine schnelle Neubebauung wäre im Sinne der Stadt

Im November 2018 deutete Stadtbaurat Holger Lohse in einer Wulfen-Stadtteilkonferenz an, dass der Weg für neue Pläne frei sei, wenn die Immobilie zwangsversteigert werde. Die Stadt strebt eine „schnelle Neubebauung“ des Geländes an und wird im Bieterverfahren womöglich für kleines Geld mitwirken wollen.