
© picture alliance/dpa
Entlastung von der Hundesteuer wird es nicht geben - von Ausnahmen abgesehen
Hundesteuer in Dorsten
Hundebesitzer knurren wegen der Hundesteuer. Nicht allen leuchtet ein, warum sie zahlen müssen. Im Allgemeinen wird es keine Entlastungen geben. Im Besonderen schon.
Hundesteuer zahlt nicht jeder Besitzer gerne. 108 Euro pro Jahr machen manche knurrig. Für sogenannte Gefahrenhunde zahlen Eigentümer sogar den vierfachen Satz: 432 Euro.
So bescheren gemeldete 5982 Hunde der Stadt alljährlich beträchtliche Einnahmen in Höhe von 658.198 Euro - davon will die Verwaltung nicht abrücken. Allerdings möchte sie einer Gruppe von Hundehaltern Erleichterungen verschaffen.
Auf Antrag des Hegerings Dorsten schlägt die Verwaltung in einer Berichtsvorlage für den Haupt- und Finanzausschuss vor (Sitzung am 11.12., 17 Uhr, Rathaus) vor, die Hundesteuer für ehrenamtlich tätige Jagdaufseher zu reduzieren. 20 Jagdaufseher in Dorsten sollen ab 2020 nur noch 64,80 Euro statt 108 Euro für ihren Hund bezahlen. Der Stadtkasse würde so auf Einnahmen von 864 Euro jährlich verzichten.
Verwaltung nennt Gründe für die Entlastung
Die Verwaltung nennt aber Gründe, warum die Entlastung der Jagdaufseher aus ihrer Sicht sinnvoll sei: „Der Jagdaufseher erfüllt im besonderen öffentlichen Interesse liegende Aufgaben des Jagdschutzes.“ Der Aufseher brauche zur ordnungsgemäßen Erledigung seiner Aufgaben einen Jagdhund. Und Jagdhunde seien Hunde, die speziell ausgebildet worden sind und eine Eignung als Jagdhund nachweisen können.
Die Hundesteuer ist übrigens keine selbsterschlossene Einkommensquelle der Stadt. „Es handelt sich um eine besondere Steuer auf den Privatkonsum“, führt die Verwaltung in ihren Erklärungen aus.
Wer einen Hund hält, leistet sich einen Luxus
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei für eine solche örtliche Aufwandsteuer kennzeichnend, dass „die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll“. Demnach sei die in Dorsten eingeführte Hundesteuer in voller Höhe zu erheben, wenn die Hundehaltung ausschließlich Ausdruck der besonderen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Halters ist. Heißt: Wer sich den Luxus erlaubt, einen Hund zu halten, muss dafür auch zahlen.
Die Ergänzung der Hundesteuersatzung soll am 1.1.2020 in Kraft treten. Der Hauptausschuss wird darüber abstimmen.
Seit 20 Jahren als Lokalredakteurin in Dorsten tätig. Immer ein offenes Ohr für die Menschen in dieser Stadt, die nicht meine Geburtsstadt ist. Das ist Essen. Ehefrau, dreifache Mutter, zweifache Oma. Konfliktfähig und meinungsfreudig. Wichtige Kriterien für meine Arbeit als Lokalreporterin. Das kommt nicht immer gut an. Muss es auch nicht. Die Leser und ihre Anliegen sind mir wichtig.
