Eine Antwort auf Sturzregen und Hitze: Dach- und Fassadenbegrünung

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Eine Antwort auf Sturzregen und Hitze: Dach- und Fassadenbegrünung

rnFördergelder der Stadt

Grün statt Grau: Die Stadt bietet Hauseigentümern Fördermittel an. Für die Begrünung von Dächern und Fassaden. Damit können Bürger einen individuellen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dorsten

, 11.08.2021, 14:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Stadtverwaltung Dorsten versteht ihr Begrünungsprogramm für Dächer und Fassaden als Baustein der „Klimaanpassung“ in der Stadt. Sie will Hauseigentümer dabei unterstützen, einen individuellen Beitrag in der Klimakrise zu leisten.

Nach einer Bedarfsabfrage im März 2021 beantragte die Stadtverwaltung Landesmittel zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen für private oder gewerblich genutzte Gebäude. 140.000 Euro wurden der Stadt Dorsten kürzlich bewilligt. Ermöglicht wird dies im Rahmen der Förderung des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“, aufgelegt durch das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW).

Dach- und Fassadengrün sind wichtig fürs Klima

Dach- und Fassadenbegrünungen stellen einen wichtigen Baustein der Klimaanpassung dar. Sie nehmen auf vielfältige Art und Weise positiven Einfluss auf die Umwelt. Begrünte Dächer und Flächen können Niederschlag speichern und zeitverzögert ableiten. Sie sind damit ein kleiner, aber wichtiger Beitrag auf dem Weg zur „Schwammstadt“.

Gebäudebegrünung kühlt die darunter liegenden Räume. Dies trägt insbesondere in heißen Sommermonaten zu einem angenehmen Raumklima bei. Die Vegetationsschicht sorgt für die Bindung von Kohlenstoffdioxid sowie Feinstaub aus der Umgebungsluft. Die Pflanzen bieten vielen Tieren einen wertvollen Lebensraum.

Anmeldungen online

Eine Online-Anmeldung für dieInfoveranstaltung ist ab dem 13. August möglich über das Kursbuchungssystem der VHS (Kursnummer 212 1184). Vorherige Anmeldungen sind außerdem telefonisch möglich über das Servicebüro der VHS unter 02362 / 66 41 64 oder 02362 / 66 41 60 sowie per E-Mail anvhs-und-kultur@dorsten.de Weitere Infos zum Förderprogramm Gebäudegrün gibt es im Planungs- und Umweltamt der Stadt Dorsten unter 02362 / 66 49 02 oder 02362 / 66 49 32.

Zum Start des Förderprogrammes wird am 18. August (Mittwoch) von 18 bis 20 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung durch die Stadt Dorsten in Kooperation mit der Volkshochschule Dorsten und dem Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) angeboten.

Dabei erhalten Interessenten eine Übersicht über mögliche Formen von Dach- und Fassadenbegrünungen. Im Anschluss daran wird das Förderprogramm der Stadt Dorsten erläutert.

Zuschüsse sind ab sofort möglich

Ab sofort können Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte sowie Gewerbebetriebe Zuwendungen für Gebäudebegrünungen beantragen. Hierbei gilt das so genannte Windhund-Prinzip. Für den Antrag müssen drei Angebote von Fachfirmen eingeholt werden. Dabei ist sowohl das Material als auch die Arbeitsleistung eines Fachunternehmens förderfähig. Wichtig zu beachten ist der kurze Förderzeitraum. Anträge können nur bis Ende des Jahres gestellt werden.

Nicht förderfähig sind Neubauten (auch Nebengebäude), die jünger als fünf Jahre sind. Eine Förderung wird wird es nicht geben, wenn Gebäudebegrünung aufgrund von Bauvorschriften bzw. Festsetzungen am Standort ohnehin gefordert wird. Dies ist durch den Eigentümer nachzuweisen. Auch bereits begonnene oder umgesetzte Maßnahmen können nicht im Nachhinein gefördert werden.

Alle Details zur Förderung, zu Fristen und den allgemeinen Vorteilen von Gebäudegrün werden über die städtische Homepage auf www.dorsten.de/gebaeudegruen abrufbar sein. Hier befinden sich neben dem Antragsformular auch ein Merkblatt und die Richtlinie des Landes NRW zu den Förderbedingungen.