Dorstener will sich nach Beil-Attacke äußern Gericht schließt die Öffentlichkeit aber aus

Von Andreas Rentel
Beil-Attacke: Gericht schließt Öffentlichkeit aus
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Die Auswärtige Strafkammer des Landgerichts Münster hat die Öffentlichkeit von dem Prozess ausgeschlossen, in dem über einen versuchten Mord in einem Raesfelder Autohaus verhandelt wird. Damit ist die 10. Große Strafkammer über einen Antrag der Verteidigung hinausgegangen.

Wie berichtet, wirft die Staatsanwaltschaft einem 18-jährigen Dorstener, der in dem Unternehmen eine Ausbildung gemacht hat, vor, versucht zu haben, seinen Ausbildungsleiter zu töten. Bei dem Versuch, dies mit einem Beil auszuführen, hat er einen anderen Mitarbeiter schwer verletzt. Ein Tatopfer, als Nebenkläger zugelassen, eine Sachverständige und weitere Mitarbeiter waren am Donnerstagmorgen (12.1.) geladen worden. Die Mitarbeiter sollten als Zeugen aussagen.

Der Verteidiger erklärte auf Frage des Vorsitzenden, dass der Angeklagte sich zum Tatvorwurf und zur Sache äußern werde. Zugleich beantragte der Anwalt, die Öffentlichkeit während der Beweisaufnahme oder zumindest während der Aussage des Angeklagten auszuschließen. „Keine Bedenken“ hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft dazu.

Angeklagter sei zu schützen

Nach kurzer Beratung teilte der Vorsitzende mit, dass das weitere Verfahren inklusive Beweisaufnahme und Urteilsverkündung nichtöffentlich fortgesetzt wird. Zur Begründung sagte der Richter, dass es im Prozess auch um die psychische Entwicklung des Angeklagten gehen werde. Zudem sei dieser als Heranwachsender in besonderer Weise zu schützen.

Eingangs des zweiten Verhandlungstags hatte der Richter Staatsanwälte und Verteidiger auf dessen Anregung hin zu einem nichtöffentlichen Rechtsgespräch gebeten. Darin sei es um den Ablauf des Verfahrens und nicht darum gegangen, die Vorbereitung einer Verständigung zu erörtern, sagte der Richter. Und: Die Kammer hat zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt.

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