Mann schwer verletzt Justizministerium nennt Details zur Prügelattacke im Atlantis

Justizministerium äußert sich zur Prügelattacke im Atlantis
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Ein Besuch im Freizeitbad Atlantis endete für einen Mann aus Dorsten mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Der Mann war von Jugendlichen im Solebad attackiert worden. Dabei hatte er unter anderem einen Nasenbeinbruch erlitten. Nun hat sich auch das NRW-Justizministerium dazu geäußert.

Grund dazu war eine Kleine Anfrage im Landtag. Fast drei Monate nach der Tat sind nun weitere Einzelheiten öffentlich nachzulesen. Diese weichen jedoch in Teilen von den ersten Schilderungen ab, auf die sich auch die Dorstener AfD bezogen hatte. Sie hatte den Fall öffentlichkeitswirksam via Facebook zu einem Politikum gemacht.

Beschuldigter hat deutsche Staatsangehörigkeit

Dem Ministerium zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Siegen „gegen einen jugendlichen Beschuldigten mit deutscher Staatsangehörigkeit“. Zudem lägen keine gesicherten Erkenntnisse „zu einem möglichen Migrationshintergrund des Beschuldigten“ vor.

Das weicht ab von dem, was die Dorstener AfD über den Tatverdächtigen verbreitet hatte. Die Partei zitiert aus einem Schreiben des Anwalts, der das Opfer vertritt. Dieser habe „unaufgefordert“ mitgeteilt, dass „wohl ein 16-jähriger Badegast mit ausländischen Wurzeln“ aus der Gruppe gehandelt habe.

Konkretere Angaben zur Person des Tatverdächtigen macht das Justizministerium nicht. Es beruft sich auch auf die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten sowie auf die Unschuldsvermutung. Denn, das geht aus den Antworten der Kleinen Anfrage hervor: Die Ermittlungen dauern derzeit noch an.

Auswertung der Polizeieinsätze

Zudem geht das Ministerium auf die Zahl der Polizeieinsätze ein, die es seit 2010 im bzw. am Atlantis gegeben hat. Ausgewertet wurden die Einsätze mit der Anschrift „Konrad-Adenauer-Plätz 1 in Dorsten“. Dies ist die postalische Anschrift des Freizeitbades.

Insgesamt habe es seitdem „bis ins laufende Jahr 2023 insgesamt 271 polizeiliche Einsätze“ gegeben. Allerdings, so die wichtige Einschränkung, könne nicht unterschieden werden, ob sich die Einsätze um das Schwimmbad herum oder im Inneren zugetragen haben. Einsätze, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, sind nicht mitgezählt worden.

Die Stadt hatte dazu im Juli in einer Stellungnahme geschrieben: „Wir stellen klar, dass es im Atlantis Dorsten keine Gewaltprobleme gibt, wie ggf. von Dritten suggeriert wird. Es kommt pro Jahr maximal ein- oder zweimal zu möglicherweise strafrechtlich relevanten Auseinandersetzungen.“ Dabei werde das Atlantis jährlich von über 450.000 Gästen besucht.

„Kein Anlass für eine Pressemitteilung“

Die AfD Dorsten hatte des Weiteren kritisiert, dass die Attacke im Atlantis nicht durch eine Pressemitteilung der Polizei Recklinghausen öffentlich gemacht worden sei. Auch dazu nimmt das Justizministerium Stellung. „Mit Blick auf die vorrangige Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Siegen“ habe „kein Anlass für eine Pressemitteilung“ bestanden.

Zudem habe die Polizei Recklinghausen die Tat als „niederschwellige Körperverletzung“ eingeordnet und auch deshalb keine Notwendigkeit für eine Pressemeldung erkannt. Zusätzlich sei „die Identität aller Beteiligten bereits im Einsatzverlauf zweifelsfrei festgestellt worden.“

Eine Öffentlichkeitsfahndung sei daher nicht nötig gewesen. Auch das wäre ein Anlass für eine Veröffentlichung gewesen.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 13. Oktober 2023.

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