„Das war mehr Spaß als Kinderpornografie“, versuchte sich der 35-Jährige bei der Polizei herauszureden, als die Beamten auf seinem Smartphone das belastende Video entdeckten.
Doch im Gerichtssaal des Amtsgerichts gestand er doch, dass er einen „Riesenfehler“ gemacht habe: „Das ist mir jetzt klar geworden.“ Und am Ende der Verhandlung vor dem Dorstener Schöffengericht war dem Vater zweier Kinder sowieso jeder Spaß vergangen.
Der Dorstener hatte ein Video besessen, auf dem sich zwei Jugendliche hinter einem kleinen halbnackten Jungen aufgestellt hatten und dabei so an dessen Glied herummanipulierten, dass ihre Bewegungen aussahen, als würden sie auf einer Gitarre spielen. „Das hat mir mal jemand in eine WhatsApp-Gruppe geschickt“, sagte der Angeklagte aus.
Als er auf einer Facebook-Seite drei bekannte Musiker sah, die sich mit ihrer Gitarre in einer ähnlichen Pose aufgestellt hatten, lud der Dorstener das Video dort hoch: „Das fand ich in dem Moment lustig“, sagt er. Andere aber weniger: Facebook sperrte den Account des Dorsteners sofort und viele Monate später stand dann auch die Polizei wegen der pädophilen Datei vor der Tür.
„Die haben aber nichts Weiteres gefunden, ich habe nie was anderes in der Art gehabt“, so der Dorstener. Er bereute, dass er ein Video besessen habe, für das Minderjährige missbraucht worden seien. „Ich würde es schlimm finden, wenn meinen Kindern so etwas angetan würde.“ Da sich sein Mandant vorher nichts habe zuschulden kommen lassen und er aus „Naivität“ gehandelt haben, schlug sein Anwalt vor, das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen.
Doch darauf ließen sich Staatsanwältin und Schöffengericht nicht ein. Denn der Gesetzgeber hat nämlich vor zwei Jahren die Strafen drastisch verschärft. Seitdem gilt der Besitz von Kinderpornografie als „Verbrechen“, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe unter einem Jahr sind nicht mehr vorgesehen. Egal ob jemand nur unbedarft handelt oder in wirklich krimineller Absicht solche schlimmen Videos oder Fotos sammelt.
„Irgendwie tragisch“
Der Dorstener wurde zu einem Jahr verurteilt - auf Bewährung. Sein Smartphone bekam er zwar nicht zurück, den Gerichtssaal konnte er aber als freier Mann verlassen. Dennoch brach angesichts des Urteils, das selbst Richterin Lisa Hinkers als „irgendwie tragisch“ bezeichnete, die Welt für den 35-Jährigen zusammen.
Er macht nämlich gerade einen Lkw-Führerschein, um als Speditionsfahrer arbeiten zu können. „Das kann ich jetzt abbrechen“, sagte er am Ende der Verhandlung. „Welche Firma stellt schon jemanden ein, der solch einen Eintrag in seinem Führungszeugnis hat?“
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