Mit Regeln und mit Autoritäten hat es der 42-jährige Dorstener so gar nicht. Ganz im Gegenteil: Er terrorisiert Nachbarn, bedroht immer wieder Polizisten mit dem Tode, überzieht andere Menschen mit schlimmsten Beleidigungen, fährt regelmäßig ohne Führerschein, missachtet Strafbefehle. Und das wurde ihm nun zum Verhängnis.
Der Dorstener musste sich nämlich kürzlich wegen mehrerer solcher Vorfälle vor dem Schöffengericht verantworten. Der 42-Jährige erschien zunächst schwarz vermummt im Gerichtssaal, machte lediglich Handzeichen, wenn er angesprochen wurde. Und als er sich danach ab und an doch zu den Vorwürfen einließ, waren dabei immer die anderen schuld. Eine „verschwurbelte Weltsicht“, attestierte ihm Richterin Lisa Hinkers: „Das geht ganz stark in Richtung Verschwörungstheorien.“
Mit antisemitischen Beschimpfungen der aller übelsten Art bedachte der Angeklagte im März des letzten Jahres seinen Vermieter, sogar der Staatsschutz ermittelte deshalb. „Ich habe schon lange Auseinandersetzungen mit ihm, dabei geht es auch um Mietschulden“, so der Wohnungsbesitzer.
Auch die Nachbarn liegen im Clinch mit dem 42-Jährigen - was vor allem an dem heftigen Geruch von Cannabis liegt, der regelmäßig von dessen Wohnung aus den gesamten Hausflur der Wohnanlage durchzieht.
Einen dieser Nachbarn bedrohte er im September in Höhe der Mercaden mit einem kleinen Messer, ging auch körperlich einen uniformierten Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes an, der den Streit schlichten wollte und den Täter auf dem Boden fixieren konnte.
Im Februar 2023 stieß der Angeklagte als gänzlich Unbeteiligter Todesdrohungen gegen Polizisten aus, die am Ostwall in Höhe der Kanalbrücke eine fünfköpfige Personengruppe auf Drogen kontrollierte. Dergleichen auf der Polizeiwache in Marl, wo der Beschuldigte gefesselt eingeliefert worden war, weil er zunächst in der Dorstener Fußgängerzone einen Kaugummi auf einen Streifenwagen gespuckt und die Beamten schwer beleidigt hatte.
Mit Bierflasche geworfen
Und dann war da noch die Geschichte in einem Bistro auf dem Dorstener Marktplatz, wo der 42-Jährige trotz Hausverbots gegen ihn eine geschlossene Hochzeitsgesellschaft aufmischte und dabei laut Aussage einer Kellnerin auch eine Bierflasche in Richtung der Gastro-Mitarbeiter schleuderte.
Da der Dorstener in der Vergangenheit nicht nur einmal wegen Drogenhandels zu Gefängnisaufenthalten verurteilt worden war, kam eine von seinem Verteidiger angeregte „milde Bewährungsstrafe“ für das Schöffengericht nicht mehr infrage. Der 42-Jährige wird laut Urteil demnächst erneut anderthalb Jahre in einer Justizvollzugsanstalt verbringen müssen - wutentbrannt stürmte er aus dem Gerichtssaal.