17 Seiten lang ist die Stellungnahme, die die Dorstener Verwaltung zur ersten Änderung des „Regionalplans Ruhr - Windenergie“ erarbeitet hat. Diese wird im nächsten Umwelt- und Planungsausschuss diskutiert und muss bis zum 3. März abgegeben werden.
Hinter der Änderung steckt die Prämisse, dass laut Landesentwicklungsplan-Änderung der RVR in seinem Gebiet ein Ziel von 2036 Hektar Fläche für Windenergie gesetzt bekommen hat. In Dorsten stellt die Verwaltung aber laut Stellungnahme „einen wachsenden Druck auf den Freiraum durch unterschiedlichste Infrastrukturprojekte“ fest - etwa Windstrom- und Wasserstoffleitungen. „Umso mehr erwartet die Stadt Dorsten eine planerische Steuerung durch die Regionalplanungsbehörde.“
Ungenutzter Teil der Hohen Mark soll geschützt werden
„Insgesamt ist die Herleitung der Auswahl der zur Ausweisung vorgesehenen Windenergiebereiche nicht eindeutig“, so Marc Lohmann, Leiter des Planungs- und Umweltamts, in der Stellungnahme. Der südliche Teil des Landschaftsraums Hohe Mark sei „bereits stark durch Windenergieanlagen belastet“ und weitere Windenergiebereiche seien zur Ausweisung dort vorgesehen. „Daher soll der bisher ungenutzte Teil der Hohen Mark geschützt werden, um die naturräumlichen Werte zu erhalten.“
Beim Stadtteil Lembeck sieht Lohmann eine „massive Umfassung“ mit neun Windenergiebereichen - um nicht Umzingelung zu sagen. Ein geplanter Windenergiebereich in 800 Metern Entfernung zum Schloss Lembeck wird von der Stadt aus Denkmalschutzgründen abgelehnt.
Sie kommt zu dem Schluss, „dass die hier möglichen Windenergieanlagen sowohl das Schloss selbst als auch die Komposition des Schlosses mit der sie umgebenden Landschaft visuell stört“. Naturschutz-Bedenken äußert Lohmann zum Windenergiebereich im Süden Lembecks im Waldgebiet „Hagen“.
Streitpunkt Hürfeldhalde
Aktueller Streitpunkt zwischen RVR und Stadt Dorsten ist die Hürfeldhalde, wo die AGR als Tochterunternehmen des RVR eine Deponie der Schadstoffklassen DKI und III plant. Laut eines Grundsatzes des Landesentwicklungsplans sei ausdrücklich vorgesehen, „dass die Halden und Deponien (...) für die Nutzung durch erneuerbare Energien zu sichern sind, sofern die technischen Voraussetzungen vorliegen und fachliche Anforderungen nicht entgegenstehen“, so Lohmann. Dies umfasse auch die Nutzung für Windenergieanlagen, da die exponierte Lage der Halden gute Bedingungen liefere.
Warum aber die Hürfeldhalde davon ausgeschlossen sei, bleibe unklar, so Lohmann. „Darüber hinaus bleibt unbeantwortet, warum eine Abgrenzung der Bereiche auf der Hürfeldhalde, die sowohl die Nutzung für Abfalldeponiezwecke als auch für Windenergie ermöglichen könnte, offenbar nicht in Betracht gezogen wurde. Dies führt dazu, dass die Entscheidung für die Stadt Dorsten nicht nachvollziehbar ist und eine Verletzung des Transparenzgebots der Planung und damit Abwägungsdefizite vermuten lässt.“ Die Stadt fordere, „das gesamte Plateau der Hürfeldhalde als Windenergiebereich festzulegen“, so Lohmann.
Mitwirkung angeboten
Vier geplante Windenergiebereiche sollten laut Meinung der Stadt entfallen, drei in ihren Abmessungen korrigiert werden. Zwei Bereiche müssten weiter überprüft und die Halde für eine Eignung zur Windenergie überprüft werden. „Die Stadt Dorsten sieht anhand der mehr als übererfüllten Flächenpotenziale für Windenergiebereiche, insbesondere auf dem Stadtgebet von Dorsten, große Chancen, die oben genannten konstruktiven Anmerkungen in entsprechende Korrekturen der Flächen umzusetzen.“
Um das Erreichen der Flächenziele nicht zu gefährden, wirke die Stadt „jederzeit gerne“ mit, gegebenenfalls alternative Flächen zu identifizieren.