Die NRW-Krankenhausreform und die Folgen - schon jetzt ist klar: Patienten müssen sich im kommenden Jahr auf drastische Einschnitte bei bestimmten Leistungen ihres Krankenhauses in der Nähe gefasst machen.
Vor allem bei Knie- oder Hüftoperationen wird die Zahl der Krankenhäuser, die diese lukrativen Eingriffe anbieten, um über 36 bis zu 60 Prozent reduziert. Bei Leberoperationen verkleinert sich die Zahl der anbietenden Kliniken sogar um drei Viertel.
Auch das St. Elisabeth-Krankenhaus in Dorsten ist von den Einschnitten betroffen und muss sich weiter spezialisieren. Ziel der Landesregierung: Kostenreduzierung - bei gleichzeitiger Erhöhung der Qualität. Das Dorstener Krankenhaus gehört zum Verbund Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord (KERN).
Das Leistungsspektrum in Dorsten bleibt im Vergleich zu anderen Häusern im Klinikverbund, speziell Haltern und Westerholt, noch recht umfangreich.
Die Folgen für Dorsten
Im St. Elisabeth-Krankenhaus Dorsten wird es künftig noch folgende Leistungsgruppen geben:
- Allgemeine Innere Medizin
- Komplexe Gastroenterologie (Behandlung der Verdauungsorgane)
- Komplexe Pneumologie
- Allgemeine Chirurgie
- Endoprothetik Hüfte (Künstlicher Einsatz von Hüftgelenken)
- Endoprothetik Knie (Künstlicher Einsatz von Kniegelenken)
- Allgemeine Frauenheilkunde
- Geburten
- Geriatrie (Altersmedizin)
- Intensivmedizin
Andere, bisher angebotene Leistungen könnten deutlich zurückgefahren oder ganz aufgelöst werden. Welche das im Detail sein werden, ist noch nicht entschieden. Der Gesundheitsminister räumt allen Kliniken eine Übergangsfrist zur Klärung bis zum 1. April 2025 ein.
Weitere Details sind noch nicht bekannt. Der Träger wurde offenbar vorab nur per Mail über die Pläne informiert. Was die Klinikreform zum Beispiel für das Personal und die Organisation des Krankenhauses in Dorsten bedeutet, ist noch unklar.

Wolfgang Heinberg, der Leiter der Abteilung Kommunikation des KERN, bittet um Geduld. Auf Anfrage teilte er mit: „Wir werden den postalischen Eingang der Bescheide abwarten, anschließend die Zuteilung von Leistungsgruppen zu unseren Häusern prüfen, dann intern informieren und kommunizieren und schließlich auch, nach abschließender Bewertung aller Sachverhalte, uns dazu öffentlich äußern.“