Als seine Lebensgefährtin vor 15 Monaten das gemeinsame Kind bekam, hatte der 32-Jährige nach beruflicher Umorientierung just eine therapeutische Ausbildung begonnen: Gut 900 Euro Bafög bekam er, drei Mini-Nebenjobs als Kursleiter summierten sich auf weitere 520 Euro Einnahmen, mehr hatte die kleine Familie erst mal nicht zum Leben. So kam der Dorstener auf eine Nebenverdienst-Idee, die ihn am Mittwoch (11.12.) auf die Anklagebank vor dem Dorstener Schöffengericht führte.
Er vermietete nämlich eine Garage in einem Hervester Gewerbegebiet an einen alten Freund aus Grundschulzeiten. Für 160 Euro „Grundgebühr“ im Monat plus 150 Euro monatlich für die ganz besonderen Nutzungszwecke: Der Kumpel benötigte die Räumlichkeit nämlich als Lager für seine Rauschgift-Geschäfte. „Die Absprache war aber: nur weiche Drogen“, sagte der junge Vater als Beschuldigter im Gerichtssaal aus.
Doch der Mieter flog nach ein paar Monaten bei der Polizei auf: In der angemieteten Garage, in seinem Auto und in seiner Wohnung entdeckten die Beamten Cannabis, Geld aus Drogengeschäften, Verpackungsmaterial und anderes einschlägiges Equipment. Zu acht Monaten Gefängnis verurteilte das Schöffengericht den „Drogen-Buddy“ deshalb vor einigen Wochen.
1.800 Euro Geldstrafe
Wegen Beihilfe bekam nun auch der 32-jährige Garagen-Vermieter vom Gericht für seinen „dummen Freundschaftsdienst“ die Quittung: 1.800 Euro Geldstrafe - zum Glück für ihn ein Urteil unter dem Limit, das im Führungszeugnis auftauchen und ihm nach dem Staatsexamen die angestrebte neue berufliche Laufbahn verwehren würde.