Trotz desolater Haushaltslage in Dorsten CDU will auf 2 Mio. Euro bei Grundsteuer verzichten

CDU will auf 2 Millionen Euro bei Grundsteuer verzichten
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Die Dorstener CDU will für 2025 den Grundsteuerhebesatz nicht verändern. Diese Möglichkeit hatten Bürgermeister Tobias Stockhoff und Kämmerer Karsten Meyer bereits mehrfach ins Spiel gebracht. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, nach der neue Messbeträge durchs Finanzamt festgelegt wurden, die den Wert einer Immobilie abbilden sollen.

Ab 2025 müssen die neuen Messbeträge angewendet und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert werden: Daraus ergibt sich der Eurobetrag, den Immobilienbesitzer zu zahlen haben.

Das in NRW angewandte sogenannte „Scholz-Modell“ macht tendenziell Wohngrundstücke bei der Grundsteuer teurer und Nichtwohngrundstücke (etwa Gewerbeimmobilien) günstiger. „Eine Richtung, die von vielen Menschen kritisch gesehen wird. Es droht daher eine Klagewelle gegen die Grundsteuermessbeträge“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Bernd-Josef Schwane.

Beispiel-Rechnung

Laut Fraktionsvorsitzendem Holger Krajewski sei klar, dass man aufgrund der großen rechtlichen Unsicherheit jetzt einen Weg für das Jahr 2025 wählen müsse, der für Bürger und Stadt Dorsten die größtmögliche Planungssicherheit biete und „klarer die Verantwortlichkeiten für Veränderungen bei der Grundsteuer zuordnet“.

Was bedeutet das konkret? Ein Beispiel: Eine fiktive Immobilie würde vom Finanzamt mit dem neuen Messbetrag von 100 Euro bewertet. Beim aktuellen Hebesatz (870 Prozentpunkte), der nach Willen der CDU 2025 gelten würde, zahlt der Immobilienbesitzer 870 Euro pro Jahr. Laut Land müsste Dorsten den Hebesatz auf 971 anheben, um insgesamt die gleichen Einnahmen wie 2024 zu erzielen. . Tendenziell würden dabei Wohneigentumsbesitzer draufzahlen, Gewerbeimmobilienbesitzer hingegen weniger belastet.

Hohes Klagerisiko

Das Land schlägt vor, die Hebesätze für beide zu trennen: 868 Prozentpunkte für Wohngrundstücke und 1299 Prozentpunkte für Nichtwohngrundstücke, um den Effekt auszugleichen. Bernd-Josef Schwane sieht als Jurist ein großes Klagerisiko gegen die Stadt: „Gutachten des Städte- und Gemeindebundes oder des Städtetages sehen das sehr kritisch und führen verfassungsrechtliche Bedenken an. Im schlimmsten Fall würde dann in einem solchen Fall gegen die Stadt Dorsten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden und die gesamte Grundsteuerregelung in Dorsten könnte verfassungswidrig sein.

Ein Desaster für den städtischen Haushalt. Einnahmeausfällen pro Jahr in Höhe von 22 Millionen Euro wären das Ergebnis.“ Dies müsse nach Meinung der CDU unbedingt verhindert werden.

Rechtssicherheit

Stattdessen will die CDU den Hebesatz bei 870 Prozentpunkten belassen - trotz etwa 2 Millionen Euro weniger Einnahmen. „Alle Grundsteuerzahlerinnen und Grundsteuerzahler wissen dann, dass eine individuelle Mehrbelastung ihrer Grundsteuer ausschließlich ein Ergebnis der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Grundsteuerreform und des daraufhin entwickelten Scholz-Modells ist. Der Adressat für mögliche Klagen wäre das Finanzamt. Wir haben so für Dorsten die größtmögliche Rechtssicherheit. Auch wenn wir mit diesem Ansatz in 2025 auf rund 10 Prozent der bisherigen Grundsteuereinnahmen für die Stadt verzichten würden, setzen wir uns nicht dem Risiko aus, 22 Millionen Euro durch zum Beispiel und damit möglicherweise verfassungswidrige Hebesätze zu verlieren“, so Schwane.

Rechtsprechung beobachten

2025 müsse genau beobachtet werden, wie sich die Rechtsprechung entwickelt. Die CDU erwartet zahlreiche Klagen von Grundstückseigentümern gegen die vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbeträge, was den „aufkommensneutralen“ Hebesatz verändern würde, wie es bereits in den letzten Monaten geschah.

Noch immer liegen nicht die Hebesätze für alle Immobilien in Dorsten vor. Auch den Grundsteuer-Hebesatz A für landwirtschaftliche Flächen will die CDU bei 450 Prozentpunkten belassen. Laut Land läge der aufkommensneutrale Satz bei 528 Prozentpunkten.

Keine Mehrbelastung durch Stadt

Holger Krajewski: „Bei unserem Vorschlag ist am Ende auch klar: Die Stadt Dorsten belastet dadurch über den von ihr festzusetzenden Hebesatz nicht einen Bürger mehr.“ Individuelle Mehrbelastungen seien ausschließlich auf die Grundsteuerreform der Bundesregierung zurückzuführen.