Als die Kripo im Februar 2021 die Wohnung eines ins Visier geratenen Barkenbergers durchsuchte, wurde der Tatverdacht gegen den 35-jährigen Mieter schnell zur Gewissheit: Die Beamten fanden Marihuana in nicht geringer Menge - mehr als 100 Gramm, dazu Amphetamine. Und ein Buch, gespickt mit Namen: die Kundenliste des Dealers. Darunter befand sich auch ein 17-jähriger Gesamtschüler.
Das alles brachte dem arbeitslosen Barkenberger am Mittwoch (25.1.) einen Strafprozess vor dem Dorstener Schöffengericht ein. Der Anklagevorwurf lautete: Besitz von und Handel mit Drogen und Abgabe von Rauschgift an Minderjährige. Der Angeklagte, der die Drogen auf Kommission von einer „stadtbekannten Größe“ bezogen hatte, räumte die Vorwürfe ein, sagte aber aus, er habe nicht gewusst, dass sein Kunde unter 18 gewesen sei.
Der 35-jährige Beschuldigte erklärte, er habe mit dem Drogenverkauf seinen eigenen Drogenkonsum finanzieren wollen. Der damals 17-jährige Schüler gab an, er habe die Telefonnummer des Dealers von einem Freund bekommen: „Nachdem ich einen Treffpunkt zur Übergabe mit ihm ausgemacht hatte, habe ich mehrfach bei dem Angeklagten gekauft.“ Und zwar jeweils ein Gramm Marihuana für 10 Euro. Sein eigenes jugendliches Alter sei damals nie zur Sprache gekommen.
14 Monate auf Bewährung
Das Schöffengericht gab schließlich dem Antrag des Staatsanwalts statt. Der bislang nicht vorbestrafte Barkenberger wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, dazu muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
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