Schulen bitten alle Eltern: „Behalten Sie Ihre Kinder zu Hause“

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Schulen bitten alle Eltern: „Behalten Sie Ihre Kinder zu Hause“

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Seit Donnerstagnachmittag wissen die Dorstener Schulen, was der Corona-Lockdown für den Schulbetrieb bis 31. Januar bedeutet. Ihr Appell an alle Eltern: „Behalten Sie Ihre Kinder zu Hause.“

Dorsten

, 07.01.2021, 18:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Kontaktreduzierung, Kinderbetreuung, Kindeswohlgefährdung und Kinderkrankengeld: Den Schulangehörigen schwirren die Köpfe, seitdem das Schulministerium NRW am Donnerstag per Mail an vielen K-Begriffen nähere Einzelheiten zur „Wiederaufnahme“ des Schulbetriebes am 11. Januar (Montag) bekanntgegeben hat.

Ulrike Goliath, Leiterin der Grünen Schule Barkenberg

Ulrike Goliath, Leiterin der Grünen Schule Barkenberg © Claudia Engel (A)

Unumstößlich ist: Bis zum 31. Januar (Sonntag) wird der Präsenzunterricht in den Schulen ausgesetzt. Was heißt das für die Schulen in Dorsten, insbesondere die Grundschulen?

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Gerade sie mussten viele Kinder trotz Corona-Ansteckungsgefahr vor dem harten Lockdown im Präsenzunterricht begleiten, da mehr als 800 Schüler in Dorsten trotz frühzeitiger Beantragung der Stadt Dorsten noch immer nicht über ein iPad verfügen (wegen Lieferschwierigkeiten) oder deren Eltern eine Betreuung aus vielfältigen Gründen nicht sicherstellen können.

Bis zu 60 Prozent der Schüler kamen trotzdem

An der Grünen Schule waren es vor Beginn der Ferien am 18. Dezember bis zu 60 Prozent der Schüler, wie die Schulleiterin seinerzeit in einer Schulausschusssitzung deutlich machte. An weiterführenden Schulen (wie dem Gymnasium Petrinum) ist dieser Anteil deutlich geringer gewesen.

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„Gibt es Bedarfsunterricht für jedes Kind oder ist er nur für Eltern gedacht, die keine Betreuungsmöglichkeiten haben?“ Die Sprecherin der Grundschulen, Ulrike Goliath, sann über diese Frage noch am Donnerstagvormittag nach. Am Mittag hieß es dann laut Schulmail aus Düsseldorf, dass alle Eltern aufgerufen sind, „ihre Kinder - so weit möglich - zu Hause zu betreuen“.

Eltern werden über verschiedene Kanäle informiert

„Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Eltern über die verschiedenen Kanäle zu informieren. Wir werden noch heute alle zwölf Klassenpflegschaften anrufen, eine Information auf unsere Homepage setzen und den Antrag auf Kinderbetreuung während der Zeit des Distanzunterrichtes online zur Verfügung stellen“, sagt die Leiterin der Grünen Schule, Ulrike Goliath.

Sie selbst und ihre Kollegen ermuntern alle Eltern und ihre Kinder dazu, der Schule während der Zeit bis zum 31. Januar fernzubleiben. „Wir holen das Versäumte aus diesen Wochen nach“, verspricht Goliath. Das Versprechen richtet sich insbesondere an Eltern, die sich wegen des Unterrichtsstoffes Sorgen machen, den sie ihren Kindern selbst vielleicht nicht vermitteln können.

„Eine Reihe mehr oder weniger rechnen, das spielt angesichts dieser schweren Krankheit, die sich so schnell verbreitet, keine Rolle“, so Goliath. Das dürfe nicht der Preis sein für einen lieben Menschen, der dann an Corona erkranke.

Schulministerium: Es gibt Kinderkrankengeld für mehr Tage

Das Schulministerium weist alle Eltern darauf hin, dass die zusätzliche Belastung in wirtschaftlicher Hinsicht abgefedert werde: „Bundesgesetzlich soll geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird“, heißt es in dem Informationsschreiben aus Düsseldorf.

Kinder, die trotz der verbesserten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Antrag ihrer Eltern zur Schule geschickt werden, werden im „zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts- oder Ganztagsbetriebes“ betreut. Diese Kinder nehmen, auch wenn sie sich in der Schule befinden, am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. „Für die Aufsicht kommt auch sonstiges schulisches Personal in Betracht“, so die Info aus Düsseldorf.

Ausnahme bei Kindeswohlgefährdung

Dieses Betreuungsangebot auf Antrag besteht für Kinder der Klassen 1 bis 6 und nur für Kinder, die nach schriftlicher Erklärung ihrer Eltern nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegt.

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