Ausgewaschene Gefängnis-Kluft, das Gesicht ganz blass: Der Mann, der am Montag auf der Anklagebank des Essener Landgerichts Platz nehmen musste, ahnte wahrscheinlich schon zum Prozessauftakt, dass seine Zeit in Freiheit erst einmal abgelaufen ist. Und genau so ist es auch gekommen.
Der 50-Jährige ist am Montag zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte für seine Dorstener Firma und einige weitere Schatten-Unternehmen zu Unrecht Corona-Soforthilfen kassiert. Schaden: fast 30.000 Euro.
Firmen schlummerten nur noch
Der Corona-Lockdown hatte kaum begonnen, da hatte sich der Angeklagte auch schon an seinen Computer gesetzt und für seine Wulfener Datentechnik-Firma 15.000 Euro beantragt. Dabei versicherte er, dass sein Unternehmen gesund und aktiv ist. Doch genau das war nicht der Fall.
„Meine Firmen haben eigentlich nur noch vor sich hingeschlummert“, sagte der 50-Jährige den Richtern. Tatsächlich sei er damals fest angestellt gewesen. Er hatte einen Job bei einer Supermarktkette, sein Monats-Netto belief sich auf rund 2.500 Euro.
Über 70.000 Euro beantragt
Die Firmen, von denen einige auch in Sprockhövel gemeldet waren, stammten noch aus seiner früheren Selbstständigkeit. Nun war offenbar die Gelegenheit, damit noch einmal abzukassieren.
„Der Angeklagte hat eine deutschlandweite Notlage ausgenutzt“, so die Staatsanwältin im Prozess. Er habe darauf spekuliert, dass gerade zu Beginn der Pandemie nicht so genau geprüft werde. Insgesamt hatte der 50-Jährige über 70.000 Euro beantragt. Alles ist dann aber doch nicht ausgezahlt worden.
Besonders dreist: Die Anträge auf Subventionen für Solo-Selbstständige hatte der Angeklagte gestellt, obwohl er im Mai 2020 am Dorstener Amtsgericht gerade erst zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war. Damals hatte er für tausende Euros unter falschen Namen Herrenbekleidung bestellt und nicht bezahlt.
„In meine Welt zurückgezogen“
Der 50-Jährige hatte lange in Wulfen gewohnt – und von dort auch immer neue betrügerische Ideen entwickelt. Inzwischen ist er bereits siebenmal verurteilt worden – immer wegen Betrugs. Und es könnte sogar noch schlimmer kommen. Es gibt nämlich noch eine weitere einjährige Bewährungsstrafe, die ebenfalls am Dorstener Amtsgericht verhängt worden ist. Hier muss der Angeklagte mit dem Widerruf der Bewährung rechnen, sodass ihm wahrscheinlich sogar sechs Jahre und drei Monate Haft bevorstehen.
Den Corona-Betrug hatte der 50-Jährige am Essener Landgericht sofort gestanden. Grund seien unter anderem Depressionen gewesen. „Ich habe mich immer mehr in meine Welt zurückgezogen“, sagte er den Richtern.
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