Peter Müller (Grüne) kandidiert zum ersten Mal im Wahlkreis 124 (Dorsten, Gladbeck, Bottrop) für den Deutschen Bundestag. Seinen politischen Schwerpunkt sieht der Kirchhellener vor allem in den Bereichen Energie und Verkehr.
Wer ist Peter Müller?
1961 in Winterberg geboren, im Essener Süden aufgewachsen, über Altenessen bis Kirchhellen gezogen, dort Familie gegründet, ein erwachsener Sohn. In der Luftverkehrsabteilung im Landesumweltministerium. Als aktiver Mensch bin ich gerne in der Natur.
Wie sind Sie zur Politik gekommen?
Seitdem ich Mitarbeiter des Luftfahrtministeriums bin, kamen praktische Situationen aus dem Luftverkehr auf mich zu, die mir vor Augen führten, dass sinnvolle Eingriffe in die Gesetzeslage, häufig zu lange dauern. Oder (Flugzeugunglück in Überlingen) Menschenleben kosten. Geändert werden diese Dinge auf dem politischen Weg. Das war für mich die Initialzündung, in die Politik zu gehen.

Welche politischen Themengebiete interessieren Sie besonders? Und warum?
Energie und Verkehr. Weil ich politisch in diesem Themengebiet groß geworden bin.
Dorstens größtes Problem, das nur in Berlin gelöst werden kann, ist …
... die stärkere Förderung des ökologischen Landbaus mit finanziellen Anreizen für Landwirte. Darüber hinaus braucht es den Ausbau von Forschung und Beratung für nachhaltige Anbaumethoden. Unterstützung regionaler Vermarktung und Bio-Produkte durch öffentliche Beschaffung sind sicherlich auch aus Berlin heraus besser zu handhaben.
Wenn Sie in den Bundestag gewählt würden und Sie könnten in den vier Jahren nur eine Sache per Gesetz ändern – was wäre das?
Die Lücke zwischen Ambitionen und Vollzug schließen, d.h., dass auf Gesetze auch Taten folgen.
Was muss sich aus Ihrer Sicht in Deutschland dringend ändern?
Es braucht eine effektivere Zusammenarbeit zwischen den Behörden (Bund/Länder)
Wahlsieger nicht automatisch im Bundestag
Wer im Wahlkreis gewinnt, ist künftig nicht mehr automatisch im Bundestag. Es hängt von der Zahl der Zweitstimmen der jeweiligen Partei im betreffenden Bundesland ab, ob Kandidierende mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis auch tatsächlich ins Parlament einziehen. Ein vereinfachtes Beispiel: Holt eine Partei in einem Bundesland 50 Direktmandate, nach dem Zweitstimmenergebnis stehen ihr aber nur 48 Mandate zu, dann gehen die beiden Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmergebnissen leer aus.
Peter Müller in unserem Wahlstudio auf dorstenerzeitung.de