Mit fast 45 Anwohnern war die Bürgerinitiative vor Ort am Dienstag (19.9.) im großen Sitzungssaal des Dorstener Rathauses erschienen, hatte in mehreren Wortbeiträgen und auch mit Bildermappe und Fragenkatalog ihre Bedenken und ihren Protest gegen die Ausmaße der geplanten Neubebauung auf einem Grundstück an der Antoniusstraße/Krusenpad vorgetragen.
Die Mitglieder des Dorstener Umwelt- und Planungsausschusses zeigten sich zwar beeindruckt von dem Engagement der Nachbarschaft - am Ende stimmten sie aber dem von den Bürgern kritisierten Planungskonzept in Grundzügen mit nur einer Gegenstimme zu.
Während die Anlieger eine eingeschossige Bebauung forderten, segnete die Politik damit den vorgelegten Entwurf ab, der 21 Wohnungen in drei Wohngebäuden mit zweigeschossiger Bauweise plus Satteldach und Tiefgarage vorsieht.
Der Dorstener Bauunternehmer Hendrik Hütter als Grundstückseigentümer und Investor kann dem städtischen Planungsamt nun von seinem beauftragten Architekturbüro Risthaus aus Lembeck einen detaillierten Bebauungsentwurf vorlegen.
„Wir brauchen mehr Wohnraum vor allem im Innenbereich“, begründeten die Parteienvertreter übereinstimmend, warum sie die aktualisierten Pläne favorisierten.
Denn die Bürgerinitiative hatte wissen wollen, warum die im August 2022 in einem ersten Bebauungsplan zunächst anvisierte lockere und weniger hohe Bebauung plötzlich kein Thema mehr ist.
Teil des Beschlusses: Auf Anregung der SPD soll geprüft werden, ob der Grünanteil auf dem derzeit noch mit zwei Altbauten bestückten Areal erhöht werden könne, indem die bislang vorgesehene GRZ-Kennzahl von 0,4 reduziert wird. Diese gibt den Anteil der Fläche eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf.
Denn gerade das Thema Grün hatte die Gemüter beschäftigt - hatte der Investor doch vor einem Jahr zahlreiche alte Bäume abholzen lassen, kurz bevor eine Veränderungssperre für das Grundstück erlassen werden konnte. „Die Partei feat. Die Linke“ beantragte deshalb am Dienstag, dass alle Flächen, die damals unterhalb der Baumkronen lagen, künftig begrünt werden. Das wurde abgelehnt, weil dann kaum noch Platz für Häuser wäre, da die Baumkronen so riesig waren.

Die strittige, aber nach einem vom Investor vorgelegten Gutachten und von der Kreisverwaltung genehmigten Fällaktion wurde auch am Dienstag mehrfach von den Anliegern angesprochen. Mehrere Fraktionsvertreter meinten jedoch, dass sich „dies im Nachhinein nicht mehr ändern lasse und man nach vorne schaue solle“.
Dazu gehört für die Politik nun auch, dass sie - wenn die Detailplanung vorliegt - darüber entscheiden muss, ob es für das Bauprojekt ein langes Bebauungsplanverfahren mit öffentlicher Beteiligung gibt oder ein deutlich kürzeres Prozedere nach $ 34 Baugesetzbuch, das lediglich einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor vorsieht.
Die Politik beschloss außerdem, dass die Anlieger im Falle eines Verfahren nach § 34 „in ähnlicher Qualität mit Erörterung“ beteiligt werden wie bei einem B-Plan. Die Bürger hatten nämlich ziemlich viele Fragen vorgetragen, vom zukünftigen Verkehr über Lärmschutz, Umweltverträglichkeit, Kanalisierung, Wärmeversorgung bis hin zur Parksituation in den Wohnstraßen.
„Zufahrt ausreichend“
Zur von den Nachbarn kritisierten Erschließung des Geländes über eine nur fünf Meter breite Zufahrt erklärte Stadtbaurat Holger Lohse indes bereits, dass diese ausreichend sei - gesetzlich nötig wären nur 4,50 Meter. „Juristisch angreifbar“ ist nach Ansicht der Bürger-Initiative allerdings weiterhin die Tatsache, dass die Firsthöhe des geplanten Baukörpers über der aller benachbarten Häuser liege.
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