Sonderlich beliebt ist die Hundebesitzerin, die in dem Dorstener Stadtteil regelmäßig mit gleich vier, fünf und zum Teil nicht angeleinten Vierbeinern Gassi geht, bei den anderen Hundehaltern in der Nachbarschaft nicht.
„Alle nehmen ganz schnell einen anderen Weg oder drehen sich um, wenn sie auftaucht“, sagt ein 58-jähriger Anwohner. Er selbst hatte diese Chance am 23. April 2023 nicht - mit schmerzhaften Folgen.
Denn der Holsterhausener war an dem Tag gerade mit seinen zwei Hunden aus der Haustür nach draußen getreten, als plötzlich einer der Vorfälle passierte, für die sich die 47-jährige Frührentnerin jetzt vor Gericht verantworten musste.
Ein nicht angeleinter Hund der Angeklagten soll an dem Tag auf ihn und seine Vierbeiner zugerannt sein und ihn laut Anklage angefallen haben. Der Mann stürzte schließlich, brach sich eine Rippe und leidet noch immer an den Spätfolgen.
Die Beschuldigte sagte aus, sie habe ihren Hund an der Leine gehabt. Er habe sich aber so stark losgerissen, dass sie ihn nicht habe festhalten können. Allerdings sei nicht ihr Hund schuld an dem Sturz gewesen.
„Seine eigenen Hunde haben ihn so umkreist, dass ihre Leinen seine Beine eingewickelt haben und er deshalb hingefallen ist.“ Das Opfer selbst wusste im Gerichtsaal nicht mehr, wie und warum er gestürzt war. „Vielleicht waren es die Leinen meiner Hunde“, meinte aber auch er irgendwann - Freispruch in diesem Fall.
„Bin ein Hassobjekt“
Auch die anderen Vorwürfe stritt die 47-Jährige, bei der nach Angaben ihrer Bewährungshelferin und ihres Betreuers Borderline-Symptome und Depressionen wegen ihres langjährigen Drogen-Missbrauchs diagnostiziert worden waren, ab. Sie räumte aber ein: „Es hat immer wieder Ärger mit den Leuten gegeben, weil man mich nicht leiden kann und ich ein Hassobjekt bin.“
Auch im April und im Mai 2023 gab es zwei solcher Auseinandersetzungen, bei denen die zeitweiligen Persönlichkeitsstörungen der Angeklagten eine Rolle gespielt haben könnten. Und zwar soll sie eine andere Hundehalterin im Bereich Dunkenbre/Luisenstraße übelst beleidigt haben.
Das Opfer hatte sich zuvor jeweils beschwert, dass sie von den frei laufenden Hunden der 47-Jährigen „bebellt und bedrängt“ worden sei. „Ich schimpfe zwar gerne, aber diese schlimmen Wörter sind nicht gefallen“, sagte die Angeklagte aus.
In die Hand gebissen
Dritter Vorwurf: Wiederum im April 2023 war einer ihrer Vierbeiner unangeleint auf einen anderen Hund losgegangen. Dabei wurde eine 68-jährige Frau von dem Tier in die Hand gebissen, während sie ihren eigenen Hund schützen wollte.
Richterin Sandra Brüggemann sprach sie deswegen wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig. „Wenn Sie nicht dafür sorgen, dass Sie Ihre Hunde zurückrufen können oder dass niemand verletzt wird, müssen die Tiere an die Leine“, gab sie der Angeklagten mit auf den Weg.
800 Euro Geldstrafe, so lautete das Urteil. Das eigentliche Problem aber bleibt kaum lösbar - nämlich auf Dauer die Interessen der psychisch kranken Angeklagten, die ihre Hunde unbedingt weiterhin behalten will, mit denen der Nachbarn, die ihre Ruhe vor der Frau und deren Tiere haben wollen, unter einen Hut zu bringen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 6. Mai 2024.