Er war mitten in der Nacht drogenberauscht und führerscheinlos in einem geliehenen VW Passat auf der Straße „Im Harsewinkel“ in Hervest unterwegs, als ihn in Höhe des Sandkamps eine Polizeistreife anhalten wollte. Doch der 47-Jährige gab Gas und lieferte sich eine filmreife Verfolgungsjagd durch das dortige Wohngebiet diesseits und jenseits der Glück-Auf-Straße.
Er missachtete dabei Sackgassen-Absperrungen und rote Ampeln, überquerte Fußgängerüberwege, kollidierte mit einem Verkehrsschild und krachte zuletzt ausgerechnet mit dem Polizeiwagen zusammen, dessen Besatzung den Flüchtenden stellen wollte: 2.500 Euro Sachschaden, der Unfallfahrer selbst wurde leicht verletzt.
Das Geschehen vom 18. Februar dieses Jahres beschäftigte am Mittwoch (29.11.) das Dorstener Schöffengericht. Nicht die einzige Tat, für die sich der Dorstener verantworten musste. Er gab außerdem zu, am 8. April 2023 um 15.40 Uhr in einem Supermarkt auf dem Zechengelände acht Kästen Bier, ohne sie zu bezahlen, in einem Einkaufswagen abtransportiert zu haben. „Diese legalen Drogen wollte er verkaufen, um illegale Drogen erwerben zu können“, sagte sein Verteidiger.
Der Angeklagte war zudem in Verdacht geraten, im Januar 2022 in einen separaten Bereich eines Hervester Baumarktes eingebrochen zu sein, um dort mehrere Stemm-, Aufbruch- und Bohrhammer im Gesamtwert von 3.500 Euro zu stehlen. Vor Gericht konnte er deswegen aber nicht überführt werden.
Zwar sicherte die Polizei DNA-Spuren des 47-Jährigen an einem auf dem Fußboden zurückgelassenen Hammer, jedoch konnten nicht alle seine nötigen DNA-Merkmale auf dem Werkzeug nachgewiesen werden. Auch die Überwachungskamera und eine Zeugenaussage waren nicht zweifelsfrei genug, um den Dorstener zu belangen.
Diebstahl im Atlantis
Auch die 42-jährige Ehefrau des Dorsteners saß mit auf der Anklagebank. Gemeinsam mit ihrem Gatten soll die vierfache Mutter nämlich im März 2022 im Freizeitbad Atlantis einen Rucksack entwendet haben, in dem zwei zwölfjährige Mädchen aus Dorsten ihre Smartphones und ein Portemonnaie deponiert hatten. „Ich habe den Diebstahl jedoch alleine begangen“, erklärte sie. „Wir haben an dem Tag Kinder-Geburtstag gefeiert und meine Tochter hatte sich ein Handy gewünscht.“
In Verdacht geraten waren die vielfach vorbestraften und frisch vermählten Eheleute, weil eines der Diebstahlopfer zu Hause auf dem Tablet ihr gestohlenes iPhone orten konnte - angezeigt wurde das Hervester Mehrfamilienhaus, in dem die Angeklagten damals wohnten.
Bei der anschließenden polizeilichen Durchsuchung der Wohnung wurde das iPhone jedoch nicht entdeckt, dafür aber das Smartphone des zweiten bestohlenen Mädchens.
Haftstrafe für den Ehemann
Da der 47-Jährige seine Taten unter laufender Bewährung begangen hatte, muss er nun laut Urteil des Schöffengerichts für ein Jahr hinter Gitter. Seine Ehefrau kam mit neun Monaten auf Bewährung davon, muss den Mädchen aber Schadensersatz leisten.
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