
© Claudia Engel
Anlieger der Klosterstraße und der Luisenstraße wehren sich gegen Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge in fünfstelliger Höhe kommen auf Anlieger der Klosterstraße und Luisenstraße zu. Einige wehren sich energisch gegen die drohende Beitragslast.
Die Anlieger der Klosterstraße wissen seit einer Informationsveranstaltung zur Sanierung ihrer Straße zwischen Hafenstraße und Storchsbaumstraße, welche Kostenlawine nach der Sanierung der Klosterstraße in diesem Jahr auf sie zurollt: „Bei uns sind das circa 18.000 bis 20.000 Euro“, sagt Gerda Spickermann. Geld für eine Hardter Durchgangsstraße, deren Instandhaltung „jahrzehntelang von der Stadt vernachlässigt“ worden sei und jetzt zum Teil auf Kosten der Anlieger saniert werden soll.
Protestschreiben an die Stadtverwaltung
Gerda und Karl Spickermann haben nach dem Aufruf des Bundes der Steuerzahler, die Straßenbaubeiträge abzuschaffen, ein Musterschreiben an die Stadtverwaltung geschickt. Darin fordern die Hardter die Verwaltung auf, die Bürger zu entlasten statt zu belasten.

Wer sein Eckgrundstück an der Klosterstraße/Georgstraße hat, zahlt im Sanierungsfall doppelt. © Claudia Engel
Die Verwaltung möge bitte prüfen, „ob diese Straßenbaumaßnahme im geplanten Umfang wirtschaftlich notwendig ist“, steht in dem Schreiben an die Verwaltung. Und die Stadt solle sich an einfachen Standards orientieren und auf „übertriebene Baumaßnahmen und überzogene Standards beim Ausbau und der Sanierung ihrer Straßen verzichten“.
Wirtschaftliche Leistungskraft der Anlieger wird überschritten
Karl und Gerda Spickermann sagen, dass die anteilige Summe, die sie tragen müssen, „entschieden zu hoch“ ist und sie weiter dagegen angehen wollen. Mehr noch: „Wir werden nach dem Ausbau der Georgstraße ein zweites Mal zur Kasse gebeten, da unser Haus auf einem Eckgrundstück zwischen den beiden Straßen steht. Und diese Kosten sollen noch wesentlich höher sein als bei der Klosterstraße“, haben Karl und Gerda Spickermann erfahren. Sie verweisen auf Anfrage auch auf das Schicksal einer Nachbarin, die angekündigt hat, ihr Haus verkaufen zu müssen, wenn die Stadt die Kosten in vorgesehener Höhe auf ihre Bürger umwälze.
Die Anliegerkosten werden nach Teilanlagen differenziert
Neben dem Hardter Ehepaar haben sich weitere Bürger, auch von der Luisenstraße, die ebenfalls umgebaut wird, mit demselben Formschreiben an die Stadt gewandt. Die von den Anliegern zu tragenden Kosten werden laut Auskunft von Stadtsprecher Ludger Böhne gestaffelt und nach Teilanlagen differenziert. Heißt: In der Klosterstraße betragen die Beitragsanteile der Anlieger 60 Prozent für die Erneuerung der Fahrbahn, 60 Prozent für den Radweg und 80 Prozent für die Parkflächen. Zu 60 Prozent werden die Anlieger zudem für Beleuchtung und Oberflächenentwässerung von der Stadt zur Kasse gebeten.
Darüber hinaus wurden die Gehwege der Klosterstraße bisher noch nicht endgültig hergestellt, sagt Ludger Böhne. Der Ausbau dieser Teilanlagen zählt ur erstmaligen Herstellung nach dem Baugesetzbuch. „Die überwiegende Zahl der Anlieger hat dafür bereits Ablösezahlungen geleistet.“ Allerdings gebe es zehn Anlieger, die für die erstmalige Herstellung der Straße noch gar keine Beiträge bezahlt hätten. „Sie werden nun zusätzlich zu den Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung nun auch die ursprünglichen Erschließungsbeiträge zahlen müssen“, so die Stadt.
Haupt- und Finanzausschuss beschäftigt sich mit dem Thema
Der Bürgerprotest führt nun aber dazu, dass die Politiker im Haupt- und Finanzausschuss sich in der kommenden Sitzung am Mittwoch (23. Januar) um 17 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus an der Halterner Straße mit dem Thema beschäftigen werden.
Vorschlag der Verwaltung: der zuständige Fachausschuss, der Bauausschuss, soll darüber beraten. Bürgermeister Tobias Stockhoff hatte in der Informationsveranstaltung zur Klosterstraße darauf hingewiesen, dass vor 20 Jahren vom Rat Grundstandards für Sanierungen und Straßenbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet beschlossen worden seien: „Die sind gesetzt und können nicht diskutiert werden“, sagte er im April 2018.
Der Bund der Steuerzahler sieht das gänzlich anders: Er plädiert für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge und hat dazu eine Unterschriftenaktion für eine Volksinitiative initiiert. 244.703 Bürger (mindestens 66.000 mussten es sein) haben bis zum 12. Januar mit ihrer Signatur gezeigt: Wir sind für die Abschaffung der Beträge. Stattdessen soll das Land aus Steuermitteln die Beiträge zahlen, lautet ihr Gegenvorschlag.
CDU und FDP im Landtag halten an Beiträgen fest
Ungeachtet dessen halten CDU und FDP im Land mit knapper Mehrheit nach der ersten Lesung an den Straßenbaubeiträgen fest. Sie schlagen aber vor, dass die Kommunen in Selbstverwaltung über die Erhebung der Anliegergebühren entscheiden und die Zahlungsmodalitäten für die Bürger vereinfachen sollen. Dabei soll finanzschwächeren Anliegern die Möglichkeit auf Ratenzahlung eingeräumt werden. Das ist zurzeit nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat dem Bauausschuss des Landtages eine Stellungnahme zukommen lassen und sich darin gegen die Abschaffung von Straßenbaubeträgen in NRW ausgesprochen. Nähere Einzelheiten erläutert die AG in ihrem Online-Schrifststück.
Das Gesetz soll im Sommer im Landtag verabschiedet werden. Bis dahin gilt das jetzige Landesrecht. Die Volksinitiative sammelt weiter Unterschriften. Bis März auf jeden Fall. Wer Unterschriftsbögen braucht, kann sie bestellen unter aktion@steuerzahler-nrw.de
Seit 20 Jahren als Lokalredakteurin in Dorsten tätig. Immer ein offenes Ohr für die Menschen in dieser Stadt, die nicht meine Geburtsstadt ist. Das ist Essen. Ehefrau, dreifache Mutter, zweifache Oma. Konfliktfähig und meinungsfreudig. Wichtige Kriterien für meine Arbeit als Lokalreporterin. Das kommt nicht immer gut an. Muss es auch nicht. Die Leser und ihre Anliegen sind mir wichtig.
