Drei Wohnungen, ein Ladenlokal, ein Anbau und ein Lagergebäude, das alles steckt in dem Mehrfamilienhaus, das jetzt unter den Hammer kommt. Das Gebäude steht auf einem 640 Quadratmeter großen Grundstück in Merklinde. Gleich drei Jahreszahlen nennt das Gutachten zur Entstehung.
Reizvoll kann der Preis sein. Der Verkehrswert ist mit 221.000 Euro angegeben. Wenn im Wege der Zwangsvollstreckung das Objekt am Dienstag, 7. Februar, 10 Uhr im Amtsgerichts Castrop-Rauxel versteigert wird, kann unter Umständen eine deutlich niedrigere Summe reichen.
Ein wenig ist es allerdings die Katze im Sack: Die drei Wohnungen, die zwischen 56 und 92 Quadratmeter groß sind, konnte der Verkehrsgutachter nicht besichtigen. Auch genaue Angaben zu den Mieteinnahmen gibt es nicht. Klar ist, dass das zweigeschossige Hauptgebäude 1950 an der Gerther Straße 67 als Wiederaufbau errichtet wurde.
Anbau entstand 1910
„Open 10 - 19 Uhr“ steht auf den Rollladen im Erdgeschoss, hinter denen sich das knapp 45 Quadratmeter große Ladenlokal befindet. Der eingeschossige Anbau von 1910 weist auf das Alter der ursprünglichen Bebauung hin, 1982 kam noch ein Lagergebäude dazu. Der Anbau wird gewerblich als Büro genutzt.
Interessierte Bürger müssen einiges beachten bei einer Zwangsversteigerung. Nicht umsonst empfiehlt das Amtsgericht Bietinteressierten in einem Merkblatt, vor der Ersteigerung des „eigenen“ Objektes an einem der früher anstehenden Versteigerungstermine teilzunehmen.
Bereits vorher kann man das Gutachten des Sachverständigen im Amtsgericht einsehen. Das Exposee für das Mehrfamilienhaus findet sich auch auf der Internetseite www.zvg-portal.de.
Bieter muss Geld nachweisen
Der Verkehrswert muss bei einer Zwangsversteigerung nicht erreicht werden. Aber es gibt sogenannte Zuschlagversagungsgrenzen. Liegt das vorliegende Meistgebot unter 50 Prozent des festgesetzten Verkehrswertes, muss das Gericht den Zuschlag aus Schuldnerschutzgründen von Amts wegen versagen.
Erreicht das Meistgebot zwar 50 Prozent, nicht aber 70 Prozent des Wertes, und stellt die betroffene Gläubigerbank einen entsprechenden Antrag, versagt das Gericht ebenfalls den Zuschlag. In diesen Fällen findet ein neuer Termin statt, in dem beide Mindestgrenzen nicht mehr gelten.
Bei einer Versteigerung wird bei der Abgabe eines Gebots eine Sicherheitsleistung verlangt, die immer zehn Prozent des Verkehrswerts beträgt. Im Falle des Mehrfamilienhauses muss ein Bieter also 22.100 Euro nachweisen. Das geht mit einem maximal drei Tage alten Verrechnungsscheck von Bank oder Sparkasse, mit einer unbefristeten und unbedingten Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch eine vorherige Überweisung. Außerdem wichtig: Ein Rücktritt vom Meistgebot oder Zuschlag ist nicht möglich.