„Ich halte dieses Vorgehen für unverhältnismäßig!“ Eine Leserin unserer Zeitung meldete sich am Freitagabend per Mail bei unserer Redaktion. Sie schickte uns eine Situationsbeschreibung von der Lambertstraße in Henrichenburg in Höhe des TuS-Sportplatzes. Und lieferte zwei Fotos mit, die das Gleiche zeigen: ein und denselben Parkverstoß zweier (und weiterer) Autos und rote Knöllchen unter dem Scheibenwischer an der Windschutzscheibe.
„Alle Autos, die mit einem Rad über der weißen Linie parkten, erhielten ein Strafmandat“, berichtet die Leserin, die selbst gar nicht betroffen gewesen sei. Aber die dennoch so verwundert oder verärgert war, dass sie den Zustand dokumentierte und sich an unsere Redaktion wendete.
In der Tat schien es nur um 20 oder 30 Zentimeter zu gehen, wobei es hier genauso ist wie im Fußball: Das Tor zählt nur, wenn der Ball mit vollem Umfang die Linie überschritten hat. Sprich: Die Autos dürften auf der Linie stehen. Nur nicht darüber.
Entlang der Lambertstraße gibt es eine weiße Linie auf dem Gehweg, die den Autofahrern klar anzeigt, wie sie hier zu parken haben. Zwei Räder stehen dabei auf jenem Gehweg. Aber eben nicht so weit, wie es an diesem Tag in Henrichenburg bei vielen Autos, die sich offenbar an einem Beispiel orientierten und entsprechend einreihten, der Fall war.
Für die Stadt Castrop-Rauxel ist die Sache eindeutig. „Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt“, schreibt Sprecherin Nicole Fulgenzi auf Anfrage unserer Redaktion, „fällt unter ‚Parken auf dem Gehweg‘.“ 55 Euro würden hier laut Satzung der Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich Bußgeld fällig.

Aber ist das verhältnismäßig? Ja, antwortet die Stadt. „Der Restgehweg bis zur Markierung beträgt 1,40 Meter. Rechnet man noch mit dem Autospiegel, haben Passanten noch 1,20 Meter zur Verfügung. Das ist schon nicht viel, gerade wenn Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl unterwegs sind. Im vorliegenden Fall verblieben 1 Meter bis 1,10 Meter.“
Dementsprechend habe die Markierung auf dem Gehweg Sinn, wenn man eine generationengerechte und inklusive Teilhabe ermöglichen wolle. „Der Begrenzungsstrich ist also mit gutem Grund so angebracht“, erklärt die Stadtverwaltung weiter.
Die Abteilung Verkehr des Bereichs Ordnung sei in diesem Fall und an dieser Stelle sensibilisiert: „Es gab mehrere Beschwerden von Anwohnern zu den oben genannten Beispielen“, sagt Nicole Fulgenzi.
Rund 1000 Parkverstöße beanstandet die Stadt Castrop-Rauxel jeden Monat im Durchschnitt. Damit streicht der Bereich Ordnung rund 300.000 bis 400.000 Euro an Ordnungs- und Bußgeldern ein. Dafür werden aber auch Kräfte im Ordnungsamt beschäftigt, die Tag für Tag unterwegs sind. Auch Verwaltungsarbeiten fallen dazu an.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 19. März 2025.