Das Alte Rathaus der Stadt Gladbeck: Die Stadtverwaltung hat aufgrund des Infektionsgeschehens nun schon zum zweiten Mal den Krisenstab einberufen. © Stadt Gladbeck

Coronavirus

Wird Gladbeck Präzedenzfall? Kreis will Corona-Kontrolle enger zuspitzen

Gladbeck hat als erste Stadt im Kreis Recklinghausen die Corona-Warnstufe überschritten. Die Inzidenz liegt über 50. Aber auf Stadtebene hat das keine Relevanz. Es könnte ein Präzedenzfall werden.

Kreis Recklinghausen

, 29.09.2020 / Lesedauer: 4 min

Die Stadt Gladbeck ist ein Westzipfel des Kreises Recklinghausen. Die Verknüpfung zu anderen Kommunen des Kreises ist gering: Haltern im Norden oder Castrop-Rauxel am Ostrand sind weit weg. Es gibt kaum Pendlerverbindungen unter den Menschen dieser Städte. Und doch rückt Gladbeck gerade in den Fokus.

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In Gladbeck wird die rote Warnstufe am Mittwoch (30.9.) deutlich überschritten. Die 75.000-Einwohner-Stadt liegt bei einem Inzidenzwert über 70 und übertrifft damit auch den großen Nachbarn Gelsenkirchen deutlich. Der Unterschied: Gladbeck wird nicht als Stadt ausgewiesen, sondern als Teil des Kreises Recklinghausen, bevölkerungsmäßig größter Flächenkreis in Deutschland, mit seinen zehn Städten.

Kreisweit steigt die Inzidenz auch seit Tagen, aber sie liegt (noch) im 20er-Bereich. Denn in Städten wie zum Beispiel Waltrop sind kaum Corona-Infektionen festzustellen.

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Die Sensibilität ist trotzdem groß. Gladbeck könnte sogar ein Präzedenzfall werden für eine erneute Schärfung von Lockdown-Bestimmungen. Denn die in NRW gültige Corona-Ampel mit 35 (gelbe) und 50 (rote Warnstufe) könnte noch mal angepasst oder nachgeschärft werden.

Kreis RE schaut ganz genau hin

In diese Richtung geht auch eine Initiative der Kreisverwaltung, die das Gesundheitsmanagement im Gesundheitsamt betreibt. Auf Anfrage unserer Redaktion hieß es jetzt aus dem Kreishaus, man stehe in engem Kontakt mit den kreisangehörigen Städten. Sprecherin Lena Heimers sagt: „Das Gesundheitsamt und auch der Krisenstab beobachten das Infektionsgeschehen kreisweit und in den einzelnen Städten.“

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Räumlich begrenzte Maßnahmen könnten durch das Gesundheitsamt aber nur im Fall von Ausbruchsgeschehen angeordnet werden, wenn sie zum Beispiel in einem Unternehmen gehäuft auftreten. Das war in Gladbeck bis Ende letzter Woche nicht der Fall: „Die Fälle verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet und sind im Rahmen der Kontaktnachverfolgung nicht auf einige wenige zentrale Ereignisse zurückzuführen“, sagte Bürgermeister Ulrich Roland. In enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt setze man daher auf die gängigen Maßnahmen der schnellen Kontaktverfolgung, Quarantäne und Testungen.

Inzwischen ist klar, dass es sich bei elf Infektionen um Schüler und Lehrer der Ingeborg-Drewitz-Gesamtschule handelt, deren Testergebnisse am Freitag (eine Schülerin) und Montag (zehn weitere Personen) bekannt wurden. Hier hat man nun besagte Quarantäne für rund 60 Personen aus dem direkten Kontaktkreis verhängt. Am Mittwoch tagte erneut der städtische Krisenstab. (*)

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Aber reicht das? Heimers bestätigt: „Auf Stadtebene gibt es laut Coronaschutzverordnung NRW keinen Inzidenzwert, der Maßnahmen ermöglicht. Die Schwellenwerte 35 und 50 werden immer auf das Kreisgebiet angewendet. Somit hat die Kreisverwaltung aktuell keine rechtliche Handhabe, stadtscharf Maßnahmen anzuordnen, solange der Schwellenwert nicht für das gesamte Kreisgebiet überschritten wird.“

Region ist zusammen, aber doch getrennt

Das Ruhrgebiet im Großen, das Vest und der Kreis RE im Kleinen, verstehen sich aber als Metropolregion. Stadtgrenzen verlaufen zum Teil fließend, auf der anderen Seite sind einzelne Kommunen 30 Kilometer voneinander entfernt.

Mit Blick auf die Entwicklung in der Emscher-Lippe-Region fürchtet die Stadt Gladbeck einen weiteren Anstieg der Zahlen. Das schreibt sie nach einem Treffen des städtischen Krisenstabs in einer Pressemitteilung. „Ich appelliere erneut an alle Gladbeckerinnen und Gladbecker“, so Bürgermeister Ulrich Roland, „sich diszipliniert an die Corona-Regeln zu halten und nicht nachlässig zu werden!“

Hygienemaßnahmen wie Hände waschen, Abstand halten und Maske tragen schützten die eigene und die Gesundheit der Mitmenschen. Außerdem sollten an den Schulen möglichst viele Schüler wieder eine Maske im Unterricht tragen: „Wir kennen gute Beispiele, bei denen sich aufgrund einer Maskenpflicht im Unterricht niemand bei einem infizierten Mitschüler angesteckt hat“, sagt er. Außerdem fordert er, auf größere Familienfeiern zu verzichten. Eine rechtliche Handhabe hat er aber nicht.

Prüfung lokaler Maßnahmen läuft

Lena Heimers vom Kreis Recklinghausen erklärt aber, dass man daran gerade intensiv arbeite: „Dieses Thema wurde aus aktuellem Anlass im Krisenstab behandelt“, sagt sie auf Anfrage. Es sei entschieden worden, Kontakt mit der Bezirksregierung aufzunehmen. „Gemeinsam mit der Bezirksregierung, die mit dem Landeszentrum Gesundheit Ansprechpartner im Falle einer Inzidenz von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner wäre, soll geklärt werden, ob und wie lokale Maßnahmen möglich werden können und inwiefern dies auch Auswirkungen auf die anderen Städte hätte“, so Heimers.

Die Stadt Gladbeck, ebenso groß wie Dorsten und Castrop-Rauxel, teilt mit: „Sollten die Zahlen wie erwartet weiter ansteigen, könnten weitergehende Maßnahmen in Gladbeck in enger Abstimmung mit dem Kreis und der Bezirksregierung erfolgen.“ Denkbar seien eine Maskenpflicht in der Innenstadt, ein Verbot größerer Menschenansammlungen in der Öffentlichkeit oder weitere Einschränkungen bei Familienfeiern. Auch eine Maskenpflicht im Unterricht wird diskutiert. Allerdings hatte NRW-Schulministerin kürzlich klargestellt, dass Schulleiter keine Maskenpflicht anordnen dürfen bzw. Schüler nicht bestrafen können, die im Unterricht keine Maske tragen.

Verordnet statt empfohlen?

Noch am Dienstag (29.9.) tagt im Bund ein Corona-Gipfel von Ministerpräsidenten und der Bundesregierung. Es wird erwogen, die Corona-Ampel bundesweit auszurollen und die Verordnungs-Regularien an die wachsende Inzidenz anzupassen. Die Zahl der gemeldeten Coronavirus-Neuinfektionen liegt derzeit bundesweit bei um die 2000 pro Tag.

(*) An dieser Stelle haben wir den Text vom 29.9. aufgrund der neuen Sachlage am Mittwoch, 30.9., aktualisiert.

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