Für Astrid Stoye und Holger Steiner ist der Endspurt eingeläutet. Das Paar von der Heerstraße kämpft gegen das Wohnprojekt „Wohnen an der Emscher“. Und hat sich dazu an den Landtag gewandt.

von Abi Schlehenkamp

Habinghorst

, 17.01.2019, 11:45 Uhr / Lesedauer: 2 min

In der Nähe von Hochspannungsleitungen sollen 70 Wohneinheiten gebaut werden. Das hat die Politik im November des vergangenen Jahres gegen den erbitterten Widerstand der Grünen beschlossen. Deren Kritik hatte sich vor allem an dem ihrer Ansicht nach viel zu geringen Abstand zu einer Hochspannungsleitung entzündet.

Elf Einwände haben sie ausführlich eingebracht

Der entsprechende Bebauungsplan mit der Nummer 245 liegt, so ist es gesetzlich vorgeschrieben, für vier Wochen öffentlich aus. Bis einschließlich Freitag, 1. Februar, können die Pläne und Gutachten noch eingesehen werden. Und im Rahmen der Bürgerbeteiligung können Einwände erhoben werden. Das haben Stoye und Steiner jetzt getan. Elf Gründe führen sie im Einzelnen ausführlich an. So vermissen sie ein einheitliches Energiekonzept, hier gebe es verschiedenste Möglichkeiten, mit denen man den Kohlendioxid-Ausstoß über 50 Prozent verringern könne.

Petitionsausschuss eingeschaltet

Zweiter Kritikpunkt: Ökologische Grundsätze fänden keinerlei Beachtung mehr, sagen die Beiden. Und beziehen sich dabei explizit noch mal auf einen Beschluss des Bauausschusses aus dem Jahr 2016, der ganz andere Standards und Details enthalten habe. Genau mit diesem Argument haben sich die Habinghorster unabhängig von ihrem Schreiben an die Bauverwaltung der Stadt auch an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt. „Wir wollen wissen, ob es angehen kann, sich nicht an politische Beschlüsse zu halten“, sagt Holger Steiner im Gespräch mit unserer Redaktion. Aus Düsseldorf sei die Antwort gekommen, dass die Petition angenommen sei, es aber ein bisschen Zeit brauche, um die Gemengelage zu überprüfen. „Wir werden sehen,“ sagt Steiner.

Aufgeben sei aber nicht ihr Ding - zumal es wie etwa beim Wohnbauprojekt Alter Garten in Henrichenburg ja auch eine nicht mehr erwartete Wendung der Dinge gegeben habe. Dort soll bekanntlich trotz anderer politischer Beschlusslage die Wohnbebauung nach dem Erwerb des Grundstücks durch Thomas Krämerkämper merklich geringer ausfallen.

Gelände ist jetzt baurechtlicher ein Außenbereich

Der Baumschutz in dem großen Grüngürtel hinter ihrem Garten an der Heerstraße ist ein weiterer Knackpunkt. Hier befänden sich viele schützenswerte Bäume, unter anderem eine rund 250 Jahre alte Eiche, die der Baumschutzsatzung unterlägen. Darauf hatte auch der städtische Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen selbst bei der Anhörung der Träger öffentlicher Belange zu diesem Bebauungsplan im Frühjahr 2018 hingewiesen. Auf Anfrage unserer Redaktion teilte Stadtpressesprecherin Maresa Hilleringmann mit, dass das Baugebiet nördlich der Heerstraße jetzt zum baurechtlichen Außenbereich zähle, für den die Baumschutzsatzung nicht gelte. Hilleringmann: „Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind für erforderliche Eingriffe entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzusehen.“

Weitere kritische Stimmen

Im dicken Paket bei der Anhörung der Träger öffentlicher Belange lassen sich im Übrigen weitere kritische Stimmen nachlesen. Da geht es zum Beispiel um die Standsicherheit der Böschung zur Emscher hin. Oder eben auch um den Abstand zu den Strommasten, die zum Teil sieben Meter in den Begrenzungs-Randstreifen von 25 Metern hereinragen. Der EUV hatte seinerzeit geschrieben: „Sowohl der Abstand zu den Gärten als auch der Verlauf der Hochspannungsleitung direkt über dem Spielplatz ist dringend zu überprüfen.“ Frühestens im März könnte das Wohnprojekt wieder in den politischen Gremien auftauchen.