
© Tobias Weckenbrock
Wer ins Rathaus geht, darf keine Waffe tragen: Stadt Castrop-Rauxel stellt Hausordnung auf
Rathaus
Es gibt nun eine Hausordnung für das Rathaus in Castrop-Rauxel: damit Smartphones nicht nerven und Fahrräder nicht im Flur landen. Rauchen darf man nicht – und es gibt weitere Verbote.
Wer hätte das gedacht: Es ist verboten, Waffen oder andere Gegenstände, die zur Verletzung von Menschen oder zur Beschädigung von Sachen führen können, bei einem Besuch im Rathaus in Castrop-Rauxel mitzubringen.
Es geht hier nicht um die Beantwortung simpler Quizfragen, sondern um die neue Hausordnung für das Rathaus. Eine „richtige“ alte Hausordnung habe es nicht gegeben, sagt Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi auf Anfrage unserer Redaktion. Einen direkten Auslöser für das Regelwerk habe es auch nicht gegeben, fügt sie hinzu. Aber es gibt jetzt eben eins. Und was steht drin?
Lücke bei Verhaltensregeln wird geschlossen
„Zuweilen kam es zu störendem Gebrauch von Smartphones, zum Mitführen von Tieren und Fahrrädern, die in den Fluren abgestellt wurden“, schildert Fulgenzi. Mit der Hausordnung werde eine Lücke für die Verhaltensregeln im Rathaus geschlossen.
Weil dort viele Nutzerinnen und Nutzer aufeinander träfen, würden diese Regeln helfen, den Aufenthalt für alle verträglich zu gestalten. Der Bereich Informationstechnik und Zentrale Dienste hat diese allgemeine Hausordnung aufgestellt, die es auch den Hausmeistern einfacher mache, mit Verweis auf diese Regeln zu handeln.
Für Fahrräder gibt es neben den Ständern vor den Eingängen an der Forumsplatzseite nun auch Ständer an der Straßenseite. Hier werde gerade getestet, wie sie angenommen werden. Auch die Abstellmöglichkeiten von Rädern für Mitarbeiter seien ausgeweitet worden. Getreu der Devise, im Zuge der Klimadiskussion viel mehr für Radfahrerinnen und Radfahrer tun zu wollen.
Ein kleiner Auszug aus der Hausordnung:
- Gäste haben sich so zu verhalten, dass niemand belästigt, geschädigt oder gefährdet wird. Insbesondere dürfen die Funktionsfähigkeit des Rates und seiner Gremien, sonstige stattfindende Veranstaltungen sowie die Tätigkeit der Verwaltung nicht gestört oder gefährdet werden.
- Megafone und Sprühdosen, Fackeln, Pyrotechnik und Fahnen, Stangen oder Stöcke sind im Rathaus tabu - mit Ausnahme von Gehhilfen.
- Drogen und Alkohol am Stadtmittelpunkt sind untersagt.
- Außerdem dürfen rassistisches, fremdenfeindliches oder diskriminierendes Propagandamaterial und entsprechende Kleidung nicht mitgeführt oder getragen werden.
- Im gesamten Gebäude gilt absolutes Raucherverbot, das gilt auch für E-Zigaretten und Verdampfer.
- Anbieten und Verkaufen von Waren jeder Art und das Auslegen von Flyern oder Bestelllisten sind ebenfalls nicht gestattet.
- Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich verboten, es sei denn es handelt sich um Diensthunde der Polizei und Assistenzhunde.
- Das Betreten des Rathauses erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt haftet nur für Sachschäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter verursacht werden.