Im Video-Interview äußert sich Castrop-Rauxels Bürgermeister Rajko Kravanja unter anderem zur Frage, wie man mit einem positiven Corona-Schnelltest umzugehen habe. © Bastian Pietsch (Archiv)
Coronavirus
Was tun bei einem positiven Selbsttest? Kreis und Stadt sind sich uneins
Ab Samstag sind Corona-Selbsttests im Handel zu kaufen. Doch was ist bei einem positiven Ergebnis zu tun? Castrop-Rauxels Bürgermeister erachtet eine Ergebnis-Meldung als Pflicht, der Kreis nicht.
Das Warten beim Arzt oder in Testzentren hat ein Ende: Ab Samstag (6. März) sind die ersten Corona-Selbsttests für jedermann im Handel erhältlich. Mit einem einfachen Abstrich in Rachen und/oder Nase soll man sich so zu Hause beim Verdacht einer Covid-Infektion erste Sicherheit schaffen können.
Doch was tun, wenn der Selbsttest ein positives Testergebnis anzeigt? Für Castrop-Rauxels Bürgermeister Rajko Kravanja (SPD) ist die Lage eindeutig. „Wenn so ein Test positiv ist, nicht einfach wegschmeißen nach dem Motto ‚Hat ja keiner gesehen.‘ Sondern es verpflichtet mich, dann in Quarantäne zu gehen und anzurufen beim Gesundheitsamt und zu sagen: Mein Test ist positiv. Denn dann folgt automatisch die Möglichkeit eines kostenlosen PCR-Tests, der vernünftig im Labor analysiert wird, um das Ergebnis zu bestätigen oder aber auch nicht zu bestätigen“, sagte er im Video-Interview mit unserer Redaktion.
Auf die Nachfrage, ob es also nach einem möglichen positiven Selbsttest der erste Schritt sei, das Gesundheitsamt anzurufen und zu sagen, dass man dringend einen Testtermin brauche, sagte Kravanja: „Exakt. So ist das gewollt und auch geregelt. Das ist die Selbstverantwortung, die damit einhergeht. Sich selbst in Quarantäne begeben, niemand anderen gefährden und Termin für einen PCR-Test vereinbaren.“
Kreis sieht keine Eindeutigkeit
Doch ganz so eindeutig stellt sich die Situation nicht dar, wenn man bei der Verwaltung des Kreises Recklinghausen nachfragt. „Bislang ist die Verfahrensweise in einem solchen Fall noch nicht einmal von der Landesregierung geregelt. Ohne Erlass aus Düsseldorf können auch wir für den Kreis noch nichts bestimmen“, sagt Kreissprecherin Svenja Küchmeister.
Somit gebe es bislang keine Rechtsgrundlage und damit auch keine Verpflichtung, das Gesundheitsamt zu informieren oder in Quarantäne zu gehen. Allerdings, so Svenja Küchmeister: „Natürlich wünschen wir uns dennoch von unseren Bürgern, bei einem positiven Selbsttest-Ergebnis erstmal zu Hause zu bleiben und zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Test beim Hausarzt machen zu lassen“, meint sie.
Das gesamte Interview mit Bürgermeister Kravanja sehen Sie unter rn.de/castrop
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