Gefährdung im Straßenverkehr

Wahlplakate in Castrop-Rauxel sorgen für Ärger

An der Habinghorster Straße (B235) in Höhe der Marsstraße lächeln die Kandidaten der Parteien für die Bundestagswahl die Autofahrer an – zumindest von ihren Wahlplakaten aus. Ein Sicherheitsrisiko, findet Ilona Leichsenring. Denn die Plakate behindern das Sichtfeld der Fußgänger an der viel und vor allem schnell befahrenen Straße. Wir haben bei der Stadt und den betroffenen Parteien nachgefragt.

von Felix Püschner

RAUXEL

, 23.08.2017 / Lesedauer: 3 min

Für Ilona Leichsenring stellen die Wahlplakate an der B235 in Höhe der Marsstraße ein Sicherheitsrisiko dar. Die Plakate wurden in beiden Fahrtrichtungen an Laternenmasten aufgehängt – direkt neben einer Fußgängerinsel. PÜSCHNER © Foto: Felix Püschner

„Hier gab es doch schon mal einen tödlichen Unfall. Das ist zwar lange her, aber man muss das Risiko ja nicht wieder erhöhen. Vor allem nicht, wenn hier ohnehin schon viele Fahrer rasen“, schimpft Ilona Leichsenring. Die Rauxelerin überquert täglich mehrmals die B235, um mit ihren beiden Hunden im Grutholz spazieren zu gehen. Zwar gibt es dort eine Querungshilfe, eine sogenannte Fußgängerinsel, doch helfe die nicht, wenn man als Fußgänger am Fahrbahnrand den von links kommenden Verkehr nicht sehe. Der Grund: die an den Laternenmast montierten Wahlplakate von CDU, FDP und Die Linke.

Gefahr für Kinder

„Man hat hier extra die Beleuchtung aufgestellt, um die Sicherheit für Fußgänger am Abend und in der Nacht zu erhöhen. So wie die Plakate hier hängen, werden die Laternen doch ad absurdum geführt“, so Leichsenring weiter. Sie sorgt sich insbesondere um die Kinder der Förderschule, die den Überweg häufig nutzen, um zum Spielplatz im Grutholz zu gelangen, aber auch um ältere Menschen. Bei unserem Besuch vor Ort halten sich – zumindest gefühlt – tatsächlich nicht alle Autofahrer an das Tempolimit von 50 km/h. Und auch die drei Damen, die gerade mit Walking-Stöcken aus dem Grutholz kommen und die Fahrbahn überqueren, sind alles andere als begeistert von der Situation. „Da haben die ihre Plakate wirklich an der falschen Stelle aufgehängt“, sagt eine der Damen. Aber dürfen „die“ das überhaupt ohne besondere Genehmigung?Grundsätzlich schon, wie die Stadt auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. Laut Sondernutzungssatzung dürften politische Parteien bzw. Gruppierungen auch ohne besondere Erlaubnis „ab Beginn des dritten Monats vor dem Wahltag Dreieckständer, Plakattafeln etc.“ aufstellen bzw. anbringen.

Parteien reagieren

Erlaubnisfreie Sondernutzungen könnten allerdings eingeschränkt oder untersagt werden, „wenn Belange des Straßenbaus oder der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs dies erfordern, insbesondere wenn die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen nicht gewährleistet ist oder sonstige öffentliche Interessen entgegenstehen.“

Ob dies im Bereich an der B235 in Höhe der Marsstraße der Fall ist, sollen Mitarbeiter des Bereichs Ordnung und Bürgerservice der Stadt laut Pressesprecherin Maresa Hilleringmann nun überprüfen: Wenn nötig, werde man die entsprechenden Parteien auffordern, die Plakate ab- bzw. umzuhängen.

Nach Anfragen unserer Redaktion bei den betroffenen Parteien könnte das überhaupt nicht mehr nötig sein. SPD-Kandidat Michael Breilmann entschuldigte sich gestern nach unserem Hinweis für den Vorfall und versicherte, man werde das Plakat noch am selben Tag entfernen. Auch Anne Krüger (FDP) teilte mit, man habe nach unserem Hinweis den „Standort selbstverständlich aufgegeben“. Ihr Team achte beim Plakatieren selbstverständlich darauf, „dass die Plakate zwar im Verkehrsraum auffallen – ihn jedoch nicht behindern.“ Leider sei eine solche Problematik allerdings nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich – so auch im Falle des Abschnitts an der B235, bei dem die FDP die erste Partei gewesen sei, die dort plakatiert habe.