Gefährliche Wutausbrüche: Bei zwei Gelegenheiten im Frühsommer 2024 soll sich der Castrop-Rauxeler (45) von seiner denkbar schlechtesten Seite gezeigt haben. Jetzt begann sein Prozess vor dem Amtsgericht. Ihm werden vorsätzliche Körperverletzung und Beleidigung zur Last gelegt.
Am späten Abend des 9. Mai 2024, so zumindest der erste Vorwurf, gerieten der Mann aus Castrop-Rauxel und seine Verlobte aneinander. Das soll für ihn Anlass genug gewesen sein, die Frau zu schubsen und ihr in das Gesicht zu schlagen. Darüber hinaus soll er am Abend des 29. Juni 2024 Nachbarskinder als „Hurensöhne“ tituliert und ihnen gesagt haben, dass sie aus einer asozialen Familie stammen würden.
In der Verhandlung zog es der Castrop-Rauxeler, der bereits unter laufender Bewährung steht, nun vor, zumindest vorerst zu den beiden Vorwürfen zu schweigen. Daraufhin hätten seine Verlobte und eine weitere Zeugin gehört werden sollen. Doch beide erschienen nicht. Wobei die Verlobte nachvollziehbare gesundheitliche Gründe für ihr Fehlen hatte - die weitere Zeugin offensichtlich nicht. Letztere muss sich nun auf 150 Euro Ordnungsgeld einstellen - ersatzweise drei Tage Ordnungshaft.
Da angesichts des schweigenden Angeklagten auf die Befragung der beiden Frauen nicht verzichtet werden konnte, soll der Prozess demnächst fortgesetzt werden. Dann allerdings mit Zeugen.