Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag zum Bürgerbegehren ab

© Tobias Weckenbrock

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag zum Bürgerbegehren ab

rnAlte Eiche

Am Dienstag überschlagen sich die Ereignisse rund um die Alte Eiche. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen Eilantrag gegen die Baumfällung abgelehnt. Aber es gibt eine weitere Klage.

Castrop-Rauxel

, 01.10.2019, 17:31 Uhr / Lesedauer: 1 min

Mit Beschluss von 1. Oktober hat das Verwaltungsgericht den Eilantrag des Aktionkreises „Rettet die Alte Eiche“ abgelehnt. Somit ist die Entscheidung des Rats vom 26. September bestätigt.

Die Fragestellung des Bürgerbegeherens ist nach Ansicht der Richter rechtlich unzulässig, heißt es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts von Dienstag.

Einen Unterschied gibt es in der Begründung der Richter. Die Stadt Castrop-Rauxel hatte das Bürgerbegehren für unzulässig eingeschätzt, weil die Sache bereits als erledigt gelte. Der Rat könne darüber nicht mehr sinnvoll entscheiden. Die Mehrheit der Ratsmitglieder war am Donnerstag (26.9.) dieser Ansicht gefolgt.

Jetzt lesen

Andere Begründung, gleiches Ergebnis

Das Verwaltungsgericht hingegen sieht das Bürgerbegehren als unzulässig an, weil Bürgerbegehren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nicht gestattet seien. Einzige Ausnahme sei die Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens.

Der Bebauungsplan Nr. 245 „Wohnen an der Emscher“ war in der Sitzung des Rates am 4. April beschlossen worden. Ob die Begründung der Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren sei bereits erledigt, korrekt ist, hat das Verwaltungsgericht nicht beurteilt.

Hat Klage des BUND aufschiebende Wirkung?

Unbenommen davon hat der BUND Klage gegen die Fällgenehmigung eingereicht. Grundsätzlich hätten Klage eine aufschiebende Wirkung, sagt Wolfgang Thewes, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen.

Aber: Davon kann es Ausnahmen geben. Ob das in diesem Fall so ist, kann das Verwaltungsgericht noch nicht einschätzen. Allerdings geht die Stadt Castrop-Rauxel selbst davon aus, „dass die Klage aufschiebende Wirkung hat“. So hat es der Erste Beigeordnete Michael Eckhardt unserer Redaktion bestätigt.

Offiziell werde die Stadt noch gegenüber dem Gericht Stellung beziehen. Der Investor, die Firma Dreigrund aus Herne, der zunächst am Dienstagmorgen die Eiche fällen lassen wollte, habe gegenüber der Stadt signalisiert, sich rechtstreu verhalten zu wollen. Sprich, den Ausgang der Klage abzuwarten.

Die Protagonisten haben in der Zwischenzeit Widerspruch gegen die Ablehnung ihres Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingelegt. Damit muss sich jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster beschäftigen.