Ingo Boxhammer trieb das Thema ohne Gnade immer wieder durch die politischen Gremien. Am Ende gab es doch keine neue GeWo 2 mit dem hehren Ansatz, preisgünstigen Wohnraum für Menschen mit wenig Geld zu schaffen, sondern eben „nur“ das Konstrukt einer Stadtentwicklungsgesellschaft.
Früher warnte Boxhammer, jetzt Gudjons
Wie der im Dezember 2018 verstorbene ehemalige Fraktionschef der Linken erhebt jetzt auch seine Nachfolgerin Margita Gudjons die Stimme, um vor einem Ausverkauf der städtischen Grundstücke zu warnen. Die Stadt habe in den vergangenen Jahren viele der ihr gehörenden Grundstücke und sämtliche Wohnungen verkauft.
Von den kleinen Reststücken sei zuletzt ein Teil des Habinghorster Friedhofs an einen Investor zum Bau von „für ihn renditeträchtigen Eigenheimen preiswert verkauft worden“, schreibt Gudjons in einer Pressemitteilung.
Rückkauf später zu überhöhten Preisen
Wenn die Stadt für künftige Entwicklungen Grundstücke benötige, müsse sie diese teuer auf dem Grundstücksmarkt kaufen oder möglicherweise sogar früher verkaufte Parzellen zu überhöhten Preisen zurückkaufen. Auf diese Problematik hätten städtepolitische Verbände, u.a. der Deutsche Städtetag, aufmerksam gemacht und empfohlen, eine soziale Wohnungspolitik zu verfolgen, um auch den Erfordernissen des Klimawandels gerecht zu werden.
Die Linke fordert deshalb in einem Antrag an den Stadtrat, mit einer nachhaltigen und langfristigen Stadtentwicklungspolitik zu beginnen. Demnach sollen städtische Grundstücke nicht mehr verkauft werden.
Bei zwingender Veräußerung: nur über Erbpacht
Sollten zwingende Gründe für die Abgabe eines Grundstücks sprechen, sollte dies nur über die Regel Erbpacht realisiert werden. Und: Mit der Ausnutzung von Vorschriften aus dem Baurecht solle versucht werden, dass die Stadt wieder zu mehr Grundbesitz komme. Gudjons nennt hier u.a. die Ausübung von Vorverkaufsrechten und Abrissverfügungen.
Die Linke sieht hier den möglichen Startschuss für eine Neuausrichtung der Wohnungs- und Grundstückspolitik in Castrop-Rauxel.
Investoren sollen 30 Prozent für geförderten Wohnungsbau bereitstellen
Ein weiterer jetzt gestellter Antrag dreht sich um die soziale Wohnraumversorgung. Er beinhaltet die Vorgabe, dass sich ein Investor vor Einleiten von Bauleitplänen verpflichten sollte, 30 Prozent der neuen Wohnfläche für den geförderten Wohnungsbau bereitzustellen. Und weitere 10 Prozent für den preisgedämpften Mietwohnungsbau zugunsten von Haushalten, deren Einkommen über den Grenzen von Wohnungsförderprogrammen liegen.
In der Begründung für den Antrag bezieht sich Margita Gudjons auf die im März dieses Jahres in der Politik vorgestellte Studie zum Wohnraum in Castrop-Rauxel. Darin hieß es, dass der Bau von 40 bezahlbaren Wohnungen für Drei- und insbesondere Mehr-Personen-Haushalte sowie 120 Wohnungen für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte angestrebt werden sollten.